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Archiv-Artikel

Weniger Geld für Gutsherr Rieger

Der Hamburger Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger hat wieder Ärger mit den schwedischen Behörden. Für sein Landgut in Schweden sind ihm EU-Gelder gestrichen worden

Das Tierhalteverbot, das die schwedischen Behörden gegen ihn verhängt haben, wird für den Hamburger Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger langsam teuer. Die zuständige Behörde („Länsstyrelsen“) strich dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen Guts in Südschweden jetzt 76 Prozent der EU-Gelder für das Jahr 2007, zu denen Rieger ansonsten berechtigt gewesen wäre. Begründung: Das dortige Weideland wachse immer mehr zu, weil Bauer Rieger dort keine Tiere weiden lässt. Und auf Weideland muss nach EU-Regeln geweidet werden, sonst gibt es keine Knete.

Bereits für die Jahre 2005 und 2006 waren Rieger mit der gleichen Begründung erst 20, dann 40 Prozent der EU-Mittel gestrichen worden. In den letzten drei Jahren waren das zusammen umgerechnet rund 100.000 Euro. Was der Anwalt jeweils vergeblich gerichtlich anzufechten versuchte. Auch die neue Entscheidung hat Rieger angefochten und behauptet, durch das im Jahre 2001 gegen ihn verhängte und 2006 gerichtlich endgültig bestätigte Tierhalteverbot werde ihm die Möglichkeit genommen, das Weideland seinem Zweck entsprechend zu nutzen. Dafür dürfe er nicht auch noch bestraft werden.

Nach Angaben der Lokalzeitung Mariestads Tidningen wirft er der Behörde außerdem Fremdenfeindlichkeit vor: Der fragliche Beschluss sei politisch begründet, da er Deutscher und für seine politischen Ansichten bekannt sei.

Die „Länsstyrelsen“ weist das zurück. Das Tierhalteverbot hindere Rieger nicht, sein Land an andere Landwirte zu verpachten, damit dort Tiere weiden könnten. Dass die dortigen Bauern offenbar kein Interesse hätten, Riegers Land zu pachten, ändere nichts an dem Verstoß gegen die EU-Regeln.

Das Tierhalteverbot gegen Rieger geht auf das Jahr 2001 zurück. Veterinär-Inspekteure hatten damals auf Riegers 1995 gekauftem Gut „Sveneby Säteri“ Milchkühe vorgefunden, die laut ihrem Bericht aufgrund langwieriger Vernachlässigung in einem ausgetrockneten, abgemagerten, apathischen und verschmutzten Zustand gewesen seien und in dezimeterhohen Mist gestanden hätten, da der Stall lange nicht gesäubert worden war. Einige der mehr als 300 Tiere mussten notgeschlachtet werden, der Rest wurde beschlagnahmt.

Gegen Rieger wurde damals ein Verfahren wegen Tierquälerei eingeleitet, das inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist. Schwedens Oberster Gerichtshof („Högsta Domstolen“) nahm eine Beschwerde Riegers gegen das letztinstanzliche Urteil nicht zur Prüfung an. Womit dieses Rechtskraft erlangte: Rieger muss jetzt eine Geldstrafe von umgerechnet 2.700 Euro zahlen und die Verfahrenskosten von weiteren rund 11.000 Euro tragen.

REINHARD WOLFF