Das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts ist zu begrüßen. Offensichtlich hatte der Täter beabsichtigt, einen Genozid zu verüben.
Der Prozess gegen den ruandischen Bürgermeister Rwabukombe vor dem Frankfurter Oberlandesgericht war ein Wagnis. Es ist geglückt.
Die Verteidigerinnen des Angeklagten Rwabukombe sagen im Abschlussplädoyer: Es gibt keine Beweise. Außer wertlose Zeugenaussagen
Das Schlusswort der Vertretung Überlebender im Prozess gegen Exbürgermeister Rwabukombe seziert die Dynamik des ruandischen Völkermordes.
Onesphore Rwabukombe habe sich des Völkermordes schuldig gemacht, meint die Bundesanwaltschaft. Sie fordert lebenslange Haft.