Die massenhafte Überwachung und Speicherung von Handydaten in Dresden betrifft auch Mitarbeiter der taz. Sechs Journalisten legten nun Beschwerde ein.

Digitale Rasterfahndung der Polizei in Dresden: "Herausfinden, ob bestimmte Personen sich am fraglichen Ort aufgehalten haben." Bild: dpa
BERLIN taz | Nach der massenhaften Dokumentation und Speicherung von Telefondaten in Dresden geht die taz juristisch gegen die Maßnahme vor. Sechs Journalisten der Zeitung legten am Donnerstag Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Dresden ein. Sie sehen sich durch die Feststellung und Speicherung ihrer Kommunikationsdaten in ihrer Pressefreiheit eingeschränkt und wollen feststellen lassen, dass die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung rechtswidrig war.
"Die an der Maßnahme Beteiligten mussten wissen, dass zahlreiche Journalisten vor Ort beruflich tätig waren. Sie wussten auch, dass Journalisten damit trotz ihrer entgegenstehenden Grundrechte, die sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes ableiten, Objekt der angeordneten Maßnahmen werden würden", sagt der Rechtsanwalt der taz, Johannes Eisenberg. "Wenn dies nicht beabsichtigt war, so wurde es zumindest in Kauf genommen. Insoweit besteht der Verdacht der Rechtsbeugung."
Die taz hatte am 19. Juni auf ihrer Online-Seite von der massenhaften Erhebung, Auswertung und Speicherung von Handydaten berichtet, die im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen einen Neonaziaufmarsch am 19. Februar in Dresden vorgenommmen worden waren. Bei den Demonstrationen waren auch sechs Journalistinnen und Journalisten der taz im Einsatz, die u.a. für taz.de live von den Ereignissen in Dresden berichteten.
"Unsere betroffenen Journalisten können ihren Gesprächspartnern und Informanten vom 19. Februar nicht die Vertraulichkeit gewährleisten, die sie ihnen versprochen haben. Mit der Dokumentation der Kommunikationsdaten zahlreicher Journalisten wurde am 19. Februar die Grundlage der Pressefreiheit staatlich außer Kraft gesetzt", sagt Ines Pohl, Chefredakteurin der taz. Für die Arbeit in politisch sensiblen Bereichen wie Großdemonstrationen müssten besondere Schutzabwägungen für die Betroffenen staatlicher Maßnahmen gelten, sagte Pohl.
Nächste Woche muss sich die Landesregierung zu dem Vorfall vor dem Parlament äußern. Etliche Medien haben den Fall aufgegriffen und teils neue Datenskandale aufgedeckt. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD), der an den Protesten im Februar teilgenommen hatte, spricht von einem "skandalösen Vorgang".
Das Bündnis "Dresden Nazifrei" startet eine Kampagne, in der alle potenziell betroffenen Demonstranten und Anwohner dazu aufgerufen werden, von ihrem Auskunfsrecht Gebrauch zu machen. Ein entsprechendes Musterschreiben ist online verfügbar. Nach dem sächsischen Datenschutzgesetz können Bürger kostenfrei Auskunft bei Behörden über ihre gespeicherten personenbezogene Daten, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie Herkunft beantragen.
Das Amtsgericht Dresden hat erklärt, dass die Abfrage von mehr als einer Millionenen Handydaten während Anti-Nazi-Demos erlaubt war. Zweifel bleiben angebracht. von Paul Wrusch

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Im Schwerpunkt Überwachung legen wir ein besonderes Augenmerk auf die neuesten Auswüchse der Sammelwut und Kontrollgelüste von Staatsgewalt wie Konzernen. Und natürlich auf Datenpannen aller Art.
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Leserkommentare
24.06.2011 12:43 | wetter
Finde die Beschwerde auch richtig. ...
23.06.2011 22:52 | Olaf
Sehr gut, kluge Köpfe braucht das Land, wenn sie schon in Politik und Verwaltung zu selten zu finden sind, bei der TAZ sche ...
23.06.2011 14:46 | Alekto
Richtig so!