Ein Mann kritisiert Polizisten, weil sie gezielt schwarze Fahrgäste kontrollieren. Dann soll er Strafe zahlen, weil er die Beamten als "Rassisten" beleidigt habe. Nun wird das Verfahren eingestellt.
Darf man Polizisten, die in einem U-Bahnhof dunkelhäutige Menschen kontrollieren, Rassisten nennen - oder ist das Beamtenbeleidigung? Das Amtsgericht Tiergarten konnte diese Frage am Mittwoch nicht entscheiden. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Richter seien zu der Ansicht gelangt, dass die Schuld geringfügig und das öffentliche Interesse zu gering sei, um die Tat weiterzuverfolgen, sagte Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Eine Grundsatzentscheidung darüber, ob solch eine Äußerung angesichts politisch unkorrekten Verhaltens erlaubt ist, sei damit aber nicht gefallen.
Kläger in der Verhandlung war Brian J. (47), der im vergangenen Herbst zwei Polizisten als "Rassisten" bezeichnet haben soll, weil sie im U-Bahnhof Pankstraße in Wedding aus einer größeren Gruppe weißer Personen heraus gezielt nur zwei schwarze Frauen kontrollierten. Den deswegen ergangenen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten über 20 Tagessätze hat er zurückgewiesen und Einspruch eingelegt. J. engagiert sich nach Angaben seines Anwalts Eberhard Schultz unter anderem im "Bündnis Mitte gegen Rechts".
Der Anwalt argumentierte, dass die Äußerungen vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Er wertete die Anzeige der Polizisten wegen Beleidigung als Versuch, Kritik an staatlichem Handeln zu kriminalisieren. Nach Beobachtungen von Menschenrechtsorganisationen sind derartige Beleidigungsklagen von Polizeibeamten kein Einzelfall. Brian J. muss jetzt doch die Hälfte seiner Tagessätze zahlen. (taz, epd)
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Leserkommentare
21.05.2011 15:53 | Martin Herrnkind
In der Tat handelt es sich bei einem solchen Vorfall um einen bedeutsamen Unterschied, ob der Polizist als Rassist betitelt ...
20.05.2011 00:01 | Prozessbeobachter
So ein Quatsch - Die Polizisten waren die Kläger, die haben Anzeige erstattet. Und Brian J. muss auch nichts zahlen, nur di ...
19.05.2011 16:26 | alf ator
@welfare1: ach wie süß... und gefährliche körperverletzung seitens der staatsmacht wohl nicht?! außerdem exisitiert der tat ...