Ein Mann, der für den Prozess gegen die "Sauerlandgruppe" von deutschen Ermittlern in einem Gefängnis in Taschkent vernommen wurde, stirbt unter dubiosen Umständen.von MARCUS BENSMANN

Der Fall löste 2009 eine Grundsatzdebatte aus, ob deutsche Strafverfolgungsbehörden Erkenntnisse aus Folterstaaten verwenden dürfen: Sherali Asisow. Bild: taz-archiv
ALMATY taz | Sherali Asisow ist tot, gestorben in einem usbekischen Gefängnis. Im September 2008 hatte die Bundesanwaltschaft Asisow zur Vorbereitung des Sauerlandprozesses in der Hauptstadt Taschkent noch als Zeuge vernommen.
Asisows Tod wurde erst jetzt bekannt, als ihn sein Vater im Gefängnis besuchen wollte. Ihm wurde mitgeteilt wurde, Asisow sei dort bereits am 5. November 2010 an Herzversagen gestorben sei. Beim letzten Besuch im Oktober hätte der 34-Jährige laut seiner Familie einen gesunden Eindruck gemacht.
"Die Befragung Asisows durch die Bundesanwaltschaft in Usbekistan war schon dubios, die deutschen Behörden hätten danach die moralische Pflicht gehabt dessen Haftbedingungen zu prüfen", sagt Rachel Denber von Human Rights Watch. In dem zentralasiatischen Land wird laut UN "systematisch" gefoltert.
Laut Denber seit der Tod von Häftlingen dort grundsätzlich verdächtig und müsse immer untersucht werden.
Die Bundesanwaltschaft erklärte am Freitag von Asisows Tod nichts zu wissen. Bei der damaligen Befragung hätten keine Hinweise auf Gewaltanwendungen vorgelegen.
Deshalb habe "für eine eigenständige Bitte, die Haftbedingungen zu kontrollieren, kein Veranlassung" bestanden. Auch sei Asisow kein deutscher Staatsbürger gewesen.
Der Fall löste 2009 eine Grundsatzdebatte aus, ob deutsche Strafverfolgungsbehörden Erkenntnisse aus Folterstaaten verwenden dürfen. Medien hatten aufgedeckt, dass Mitarbeiter von Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft 2008 nach Usbekistan gereist waren und Asisow dort in einem Gefängnis befragten.
Er gab dabei an, zwei 2007 in Deutschland verhaftete Mitglieder der "Sauerlandgruppe" in Ausbildungslagern der Islamischen Dschihad Union im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet erkannt zu haben.
Asisow war bereits 2006 in Usbekistan verhaftet worden, als er angeblich einen Anschlag auf den dortigen deutschen Luftwaffenstützpunkt Termes geplant haben soll. Die Bundesanwaltschaft rechtfertigte seine Vernehmung, da sie keine Zeichen von Folter bei ihm festgestellt hätte.
Die in Usbekistan gemachten Aussagen waren später für den Sauerlandprozeß nicht mehr nötig, da die Angeklagten alle geständig waren und später zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.
Der Verteidiger Dirk Uden, der während des Sauerlandverfahrens Fritz G. verteidigt hatte, sieht in Asisow Tod ein gefährliches Indiz dafür, dass die Versicherung der Bundesanwaltschaft der Usbeke sei nicht gefoltert worden, nicht zutreffen sei.
Iran verweigert den IAEO-Inspekteuren den Zugang zu einer Militäranlage. Auch ein gemeinsames Dokument zu anstehenden Fragen sei nicht zustande gekommen. von Bahman Nirumand

Er singt, schüttelt Hände und kann bis zwei zählen. Joachim Gauck wird der Super-Präsi. Ganz bestimmt.

Von de Gaulle bis Mbeki - die schönsten Präsidentenrücktritte der Welt.

Das war's... Fast! Die Berlinale 2012 geht am Sonntag zu Ende. Und wieder waren alle da – die üblichen und die unüblichen Stars, nervige und ehemalige Polit-Prominenz, kreischende und buhende Fans, demonstrierende und andere Bären.

Egal ob in Ost-, West-, Südeuropa oder in Kaschmir – überall ist es kalt. Verdammt kalt. Für viele Menschen ist das dramatisch und sogar lebensgefährlich. Aber die Kälte bringt auch Schönes und Erfreuliches.


Leserkommentare
16.04.2011 14:43 | Stefan
Woraus leitet sich eigentlich der Anspruch ab, dass der deutsche Staat gegenüber jedem, der ihn bekämpft, eine besondere Sc ...
16.04.2011 11:18 | Fritz Katzfuß
Man sieht, es gäbe immer eine ganze Menge zu tun für die Menschenrechte, weit diesseits eines Krieges.