Politiker von deutschen Hafenstädten lehnen Atomtransporte ab. Doch trotz der Ankündigungen ein Verbot gibt es in den meisten Häfen nicht.von ARMIN SIMON

Ein Castor-Behälter im Zwischenlager Ahaus. Bild: dpa
BREMEN taz | Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) hängte sich schon im vergangenen Jahr weit aus dem Fenster. Bremen werde sich "nicht zum Ausputzer der Atomlobby" machen, verkündete er, und dass er den Umschlag plutoniumhaltiger MOX-Brennelemente für das AKW Grohnde in den bremischen Häfen "entschieden ablehnt".
Die Bürgerschaft des Städtestaats an der Weser folgte im Februar. Mit rot-grüner Mehrheit beschloss sie, der Senat solle "alle Möglichkeiten ausschöpfen, unnötige Atomtransporte durch das Land Bremen zu verhindern". Geschehen ist allerdings bis heute nichts.
Im Gegenteil: Nach wie vor passiert Woche für Woche radioaktive Fracht das Land. Allein im vergangenen Jahr gingen in Bremen und Bremerhaven mindestens dreimal Kernbrennstoffe oder deren Vorprodukte an oder von Bord. Der geplante und umstrittene Castor-Transport ins russische Majak führte zu neuen Protestnoten, einem erneuten Bürgerschaftsbeschluss und - immerhin - einer Arbeitsgruppe, die inzwischen tagt.
In anderen Hafenstädten sieht es nicht anders aus. Hamburg, bis vor wenigen Tagen schwarz-grün regiert, dürfte sich mit unzähligen Atomtransporten zwar als maritime Drehscheibe der Nuklearbranche rühmen. Beim öffentlichkeitswirksamen Castor-Protest wollte indes selbst CDU-Bürgermeister Christian Ahlhaus nicht hintenanstehen.
Hamburg lehne einen Umschlag des Atommülls ebenso ab wie Bremen, bekräftigte er gestern. Auch der CDU-Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, schloss sich dieser Position mit Blick auf den Rostocker Hafen an.
Ein wirksames Verbot des Umschlags radioaktiver Materialien gibt es jedoch weder hier noch dort. Im Bremer Häfenressort heißt es, dies sei "rechtlich kompliziert".
In Lübeck etwa fasste die Bürgerschaft schon 1990 nach tagelangen Hafenblockaden durch DemonstrantInnen den Beschluss, ein Verbot für Atomtransporte in ihre Hafenordnung aufzunehmen. Zu lesen ist es dort bis heute nicht: Die Landesregierung in Kiel wartet noch auf ein Rechtsgutachten, das Lübeck nicht beibrachte.
Atomrecht sei Bundesrecht, heißt es im Bremer Häfenressort. Gegen genehmigte Transporte habe man so gut wie keine Handhabe.
Zweifel sind angebracht. Das Bundesamt für Strahlenschutz etwa betont, dass man lediglich die Abschirmung der Behälter und Ähnliches prüfe. Route und Termin dagegen seien Sache des Spediteurs und der beteiligten Länder. Und Häfen sind Landessache. Das Bundesverkehrsministerium stellt auf Nachfrage daher klar: "Die Entscheidung über den Umschlag oder Nichtumschlag von Gütern liegt nicht beim Bund."
Auch der wohl renommierteste Hafenrechtler Deutschlands, Professor Rainer Lagoni vom Institut für Seerecht und Seehandelsrecht der Universität Hamburg, hält eine Teilentwidmung der Häfen für Atomtransporte grundsätzlich für möglich: "Wenn das Land Bremen sagt, wir ändern unsere Hafenordnung, dann ist das zunächst einmal eine Bremer Angelegenheit."
In der Praxis hätte eine solche Teilentwidmung wohl zur Folge, dass der Spediteur, der in seinem Transportantrag plausible Transportrouten vorschlagen muss, die entsprechenden Häfen gar nicht mehr als möglichen Umschlagsort aufführen könnte. Folglich gäbe es auch keine Transportgenehmigung, in der der Name einer dieser Häfen auftauchen könnte.
"Das würde ich auch so sehen", sagt Rainer Lagoni. Um Rat gefragt in dieser Angelegenheit hat den Hafenrechtler bisher noch keine Regierung.
Erfolgreiches Vorbild für eine solche Herangehensweise ist Emden. Die Stadt setzte vor vielen Jahren einen Atomparagrafen in ihrer besonderen Hafenordnung durch. "Gefahrengüter, die als Atommüll einzustufen sind, dürfen weder gelagert, im Transit befördert noch umgeschlagen werden", heißt es dort.
Die Verordnung wurde von der Landesregierung erlassen und zuletzt im Jahr 2000 aktualisiert. Man habe keinen Anlass, an der Rechtmäßigkeit des Verbots zu zweifeln, heißt es im niedersächsischen Wirtschaftsministerium in Hannover.
Im Fall des Majak-Transports vertraut Bremen bisher darauf, dass die Hafenwirtschaft das Verladen der Castoren verweigert - bisher mit Erfolg. Ein generelles Verbot von Atomtransporten lehnt die Hafenwirtschaft aber ab. Bremen müsse ein "Universalhafen" bleiben - offen für alle Güter.
Auf ein Verbot von Kernbrennstoffen könnten zudem jederzeit weitere folgen. Das Bundesverkehrsministerium betont, der Begriff "Universalhafen" sei "eine Typbezeichnung ohne rechtliche Relevanz".
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Der Live-Ticker zum Castortransport 2011 zum Nachlesen auf taz.de.
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Am 30. Mai 2011 hat die schwarz-gelbe Koalition ihren Atomkurs radikal verändert. Bis dahin galt der Ausstieg aus dem rot-grünen Atomausstieg, die deutschen AKW sollten bis nach 2030 laufen - also im Schnitt zwölf Jahre länger als mit dem rot-grünen Atomkonsens.
Nun heißt es: Die acht ältesten deutschen AKW bleiben abgeschaltet, die restlichen laufen zum großen Teil bis 2021 oder 2022 weiter. Nach der Atomkatastrophe in Fukushima kippte die Stimmung auch unter den Unionswählern gegen die Atomkraft, die wichtige Wahl in Baden-Württemberg ging für Merkel verloren.
Deshalb nun die Umkehr. Im Eiltempo werden nun Atomgesetz und andere Energiegesetze umgeschrieben. Auch das Genehmigungsrecht für Stromleitungen soll vereinfacht werden. Das Eiltempo soll alle überrumpeln: die Energiekonzerne und ihre Abgeordnetenfreunde ebenso wie die Anti-Atom-Bewegung und die Regierungen der Bundesländer.
Wie die Anti-Atom-Bewegung reagiert; wie das Energiesparen bei Elektrogeräten, der Industrie und den Gebäuden berücksichtigt wird, was auf Mieter und Hausbesitzer zukommt; wie der Verbraucher sich für die Energiewende motiviert - die taz berichtet in diesem Schwerpunkt darüber.
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