Das deutsche Glücksspiel-Monopol gilt ab sofort nicht mehr. Die deutsche Regierung würde das Monopol nicht nutzen, um Prävention zu betreiben, sagten die höchsten EU-Richter.

Automaten-Glücksspiel am "Einarmigen Banditen". Bild: dpa
LUXEMBURG dpa | Das deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten ist unzulässig und gilt ab sofort nicht mehr. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden.
Die höchsten EU-Richter stellten fest, grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle.
Deutsche Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol anhängig sind, hätten aber "Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt". So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Und für andere, noch gefährlichere Spiele, beispielsweise an Automaten, gelte das Monopol nicht.
"Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter angewandt werden".
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Einfach nur gebrauchte Computer verkaufen ist ja wohl langweilig. In diesem Laden in Österreich gibt es außerdem Palatschinken, einen schnelldrehenden Flohmarkt und seeeeehr viele Hinweisschilder. Irre!

Leserkommentare
09.09.2010 14:48 | c-theobald
Diese vernünftige Entscheidung war längst überfällig. ...
08.09.2010 15:14 | robert48
Die wievielte Klatsche vor dem EuGH war das eigentlich.