Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Ausgangssperren weiter umstritten

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag die Bundesnotbremse beschlossen. Die Opposition kritisiert die Ausgangsbeschränkungen.

Ein Absperrband über Stühlen und Tischen vor einem Gastronomiebetrieb

Einheitliche und verbindliche Regelungen sollen die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen Foto: bildgehege/imago

BERLIN taz | Trotz heftiger Einwände der Opposition hat der Bundestag am Mittwoch mit den Stimmen der Großen Koalition die sogenannte Bundesnotbremse in der zweiten und dritten Lesung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat gilt damit nun ein verbindlicher bundeseinheitlicher Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Coronapandemie.

„Wir können das Virus nicht wegtesten, wir können auch gegen eine Welle nicht animpfen“, begründete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die von Union und SPD in namentlicher Abstimmung durchgesetzten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. „Wir müssen also erst diese dritte Welle brechen.“ Dazu gebe es nur ein „ebenso banales wie wirksames Mittel“: das Reduzieren von Kontakten.

Das heißt konkret: Wenn im einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Ein­woh­ne­r:in­nen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, gilt dort zwischen 22 und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Eine Ausnahme gibt es bis Mitternacht für Spa­zier­gän­ge­r:in­nen oder Jogger:innen. Allerdings müssen sie alleine unterwegs ein.

Untersagt wird bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos, Gaststätten, Theatern und ähnlicher Einrichtungen. Fürs Einkaufen ist dann ein negativer Coronatest und eine Terminbuchung erforderlich. Ausnahmen gelten für Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Buchhandlungen und Ähnliches. Steigt der Wert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz-von 165 gibt es ein Verbot des Präsenzunterrichts in den Schulen.

„Die Lage ist unverändert ernst“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). „80.000 Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sind gestorben und darüber kann man nicht hinwegreden und auch nicht hinwegsehen.“ Gefordert seien „Klarheit und Konsequenz“. Deswegen seien nun Regeln notwendig, die „überall in Deutschland und immer und in jedem Fall“ gelten.

Scharfe Kritik von der Opposition

Die Opposition hegt jedoch deutliche Zweifel an der Tauglichkeit der Maßnahmen. Es handele sich um eine „halbherzige Notbremse“, die erst greife, „wenn der Zug schon gegen die Wand fährt“, kritisierte die grüne Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther. Die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus bescheinigte der Regierungskoalition: „Ihr Gesetzentwurf hat erhebliche handwerkliche Mängel.“ Die Bundesregierung taumele „von einem Murks zum nächsten“, sagte Linksfraktionschefin Amira Mohamed Ali.

Obwohl der hohe Anteil an Ansteckungen am Arbeitsplatz wissenschaftlich sehr gut belegt sei, würden trotzdem die Arbeitgeber nach wie vor „nicht richtig in die Pflicht“ genommen, so Mohamed Ali. „Wir brauchen endlich Schutz für alle Menschen an allen Arbeitsplätzen und auch auf dem Weg zur Arbeit“, forderte sie.

Entschieden lehnten sowohl Linkspartei, FDP als auch Grüne die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ab. Diese seien „keine geeigneten Maßnahmen“, sagte die FDP-Frau Aschenberg-Dugnus. Denn für ihre Wirksamkeit gebe es „keine wissenschaftliche Evidenz“. Als „verfassungsrechtlich höchst umstritten“, bezeichnete sie die Grüne Kappert-Gonther.

Linkspartei und FDP stimmten deswegen gegen die Gesetzesänderung, die Grünen enthielten sich. Insgesamt votierten in der namentlichen Abstimmung 342 Abgeordnete dafür. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen.

Achillesferse Ausgangsbeschränkungen

Tatsächlich sind die Ausgangsbeschränkungen die Achillesferse des geänderten Infektionsschutzgesetzes. Denn nicht nur bei der Opposition ist ihre Wirksamkeit zur Eindämmung der Pandemie ebenso umstritten wie die Frage, ob sie verfassungskonform sind. Das zeigen zwei Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, die der taz vorliegen.

In dem ersten Papier sichtet der Bundestagsdienst die – bislang dünne – wissenschaftliche Studienlage zur Wirkung von Ausgangsbeschränkungen. Das Fazit fällt ernüchternd aus. So würden verschiedene Studien zwar darauf hindeuten, „dass eine nächtliche Ausgangssperre einen Effekt auf die Verbreitung von SARS-CoV-2 und auf das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zeigen kann“.

Aber dieser Effekt sei „im Vergleich zu anderen Maßnahmen gering und von weiteren Faktoren wie dem Beginn der Ausgangsbeschränkungen und anderen zeitgleich und im Vorfeld angewendeten Maßnahmen abhängig“. Im ungünstigsten Fall könnte es sogar „zu einer Ballung von Kontakten außerhalb des Geltungszeitraums kommen, wenn mobiles Verhalten schlicht auf eine andere Tageszeit vorverlagert wird“.

Im zweiten Papier geht es um die verfassungsrechtliche Bewertung der neuen Infektionsschutzgesetzgebung. „Die Ausgangsbeschränkung in der Nacht ist kritisch zu bewerten“, schreibt der Wissenschaftliche Dienst. „Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein.“ Auf jeden Fall erforderlich seien Ausnahmen für Geimpfte.

„Maßnahmen gegen die Pandemie sind unverzichtbar, und in gewissem Umfang muss man dafür auch Grundrechtseinschränkungen hinnehmen – aber bei nächtlichen Ausgangssperren ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, der taz. „Ich halte sie für verfassungswidrig und zudem für höchst unsozial.“ Denn sie träfen vorzugsweise jene Bevölkerungsteile, die ohnehin schon benachteiligt sind, weil sie in beengten Wohnverhältnissen leben.

AfD protestiert innerhalb und außerhalb des Reichstags

Zu Beginn der Bundestagsdebatte am Mittwoch hatte die AfD, deren Abgeordnete demonstrativ keine Masken im Plenum trugen, vergeblich die Absetzung des Tagesordnungspunktes beantragt. Als einen „Tabubruch“ bezeichnete der AfD-Fraktionschef Alexander Gauland die Gesetzesänderung. Ausdrücklich ergriff er Partei für für die Anti-Coronamaßnahmen-Protestler:innen, die am Mittwoch in Berlin demonstrierten: „Sie können nicht das halbe Volk zu Querulanten machen“, warf er den anderen Fraktionen und der Regierung vor.

Ab morgens 9 Uhr hatten sich die mehrere tausend De­mons­tran­t:in­nen auf der Straße des 17. Juni versammelt. Alle Wege ins Regierungsviertel waren von der Polizei, die ein Großaufgebot von mehr als 2.000 Be­am­t:in­nen und Wasserwerfern aufgebot, hermetisch abgeriegelt worden. Auf zwei Bühnen sprachen etwa der AfD-Abgeordnete Hansjörg Müller oder auch Anselm Lenz, der Initiator der „Hygienedemos“. Dass das nächste „Ermächtigungsgesetz“ sie geradewegs in die Diktatur führt, war unter ihnen ebenso Konsens wie die Ablehnung des „Maskenzwangs“ und des Abstandsgebots.

Die Polizei reagierte auf die massenhafte Verletzung der Hygienebestimmungen durch die etwa 8.000 Teil­neh­me­r:in­nen mit der Auflösung der Versammlung am Mittag. Infolgedessen zog ein großer Teil von ihnen in Richtung der Absperrungen vor dem Brandenburger Tor. Zwischen Hippies und Ver­schwö­rungs­ideo­lo­g:in­nen sammelten sich immer mehr erkennbare Neonazis und Hooligans.

Viele von ihnen setzten sich gegen Festnahmversuche zur Wehr. Flaschen flogen, Po­li­zis­t:in­nen wurden körperlich angegangen und mussten sich teilweise vor der wütenden Menge aus dem Tiergarten zurückziehen. Die Be­am­t:in­nen reagierten mit dem Einsatz von Pfefferspray. Bis zum Nachmittag wurden dutzende Menschen festgenommen.

Es sei „nicht nur unanständig, sondern es ist unwürdig gegenüber den Betroffenen und gegenüber den Familienangehörigen, dass Sie davon faseln, dass die Pandemie herbeigetestet wurde“, hielt SPD-Fraktionschef Mützenich der AfD im Bundestag entgegen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, sprach von „braunem Klamauk“.

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