Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Politik ringt um Bundes-Notbremse

Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz um eine Notbremsenregelung ergänzen. Weiter offen ist, ob der Bundesrat ebenso zustimmen muss.

Zwei junge Menschen gehen am Abend mit Flaschen in den Händen durch die Innenstadt

Schon bald könnte es in Landkreisen mit Inzidenz über 100 zu Ausgangssperren kommen Foto: Moritz Frankenberg/dpa

An diesem Dienstag will das Bundeskabinett eine bundeseinheitliche Notbremsenregelung auf den Weg bringen. Wenn Bundestag und Bundesländer kooperieren, könnte es schon am Wochenende in großen Teilen Deutschlands Ausgangssperren und strenge Shutdowns geben.

Die Bundesregierung schlug am Wochenende eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes um eine Notbremsenregelung vor. Sollte der Covid-19-Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 100 steigen, müsste dort automatisch das öffentliche Leben heruntergefahren werden. BürgerInnen, die gegen Ausgangssperren verstoßen, und Unternehmen, die trotz Verbots öffnen, müssten dann mit Geldbußen bis 1.000 Euro rechnen.

Nach Angaben der Bundesregierung liegt der Inzidenzwert inzwischen in über 300 Kreisen über der Schwelle von 100. In rund 50 Kreisen stieg der Wert sogar über die Grenze von 200. Hier müssten dann nach der geplanten Regelung automatisch auch die Schulen geschlossen werden. Am Montag wurde noch intensiv über den konkreten Inhalt des Gesetzes verhandelt. So kritisierten FDP und Linke vor allem die geplanten Ausgangssperren als unverhältnismäßig. Bei Abendspaziergängen an der frischen Luft sei die Ansteckungsgefahr denkbar gering, hieß es.

Allerdings sieht die Bundesregierung auch deshalb Ausgangssperren vor, um den Weg zu privaten Treffen in geschlossenen Räumen zu unterbinden.

Die Bundesregierung sucht bisher auch die Zustimmung einzelner Oppositionsfraktionen, um die Mehrheit zu verbreitern. Formal begründet sie dies damit, dass mit Zweidrittelmehrheit ein Fristverzicht für eine beschleunigte Beschlussfassung im Bundestag möglich sei. Dies wäre aber nicht erforderlich, wenn die Regierung den Gesetzentwurf als besonders eilbedürftig einstuft.

Rolle des Bundesrates unklar

Offen ist auch noch, ob der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss oder ob er nur einen (überstimmbaren) Einspruch erheben kann. In beiden Fällen müsste die Länderkammer aber noch in dieser Woche zu einer (virtuellen) Sondersitzung zusammenkommen. Die meisten Änderungswünsche hatte bisher Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) geäußert. Kretschmer verlangte unter anderem, das Bundesgesetz solle keine Schulschließungen anordnen können.

Auch auf Koalitionsebene wurde bis zuletzt verhandelt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Betriebe verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Coronatest anzubieten. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert sollte dieses Vorhaben mit der Einführung der Notbremse als Paket verhandelt werden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.