Die schwedische Staatsanwaltschaft wird gegen Wikileaks-Gründer Assange nicht mehr wegen Verdachts der Vergewaltigung ermitteln. Es werde aber ein Verfahren wegen Belästigung eingeleitet.von Reinhard Wolff

Weist die Vorwürfe zurück: Julian Assange. Bild: dpa
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Wikileaks-Grüner Julian Assange wegen Verdachts der Vergewaltigung sind endgültig vom Tisch, teilte die Anklagebehörde in Stockholm am Mittwoch mit. Es werde aber ein Ermittlungsverfahren wegen „Belästigung“ gegen ihn eingeleitet werden.
Grundlage hierfür seien die Angaben einer der beiden Frauen, die sich Ende vergangener Woche bei der Polizei gemeldet hatten. Diese hatten Aussagen gemacht, die zunächst zum Erlass eines Haftbefehls wegen Vergewaltigung geführt hatten. Der dann wenige Stunden später wieder aufgehoben worden war. Der jetzige Tatverdacht bezieht sich laut Mitteilung von Oberstaatsanwältin Eva Finné ausdrücklich auf „Belästigung“ einer der beiden Frauen. Nicht auf den nach schwedischem Strafgesetz ebenfalls möglichen speziellen Strafvorwurf „sexuelle Belästigung“. Der Beschluss war „nicht glasklar“, teilte Finné mit.
Laut dem fraglichen Straftatbestand gilt als Belästigung („Ofredande“) ein „handgreifliches oder anderes rücksichtloses Benehmen“. Auch Mobbing oder telefonische bzw. briefliche Belästigung werden davon erfasst. Als Strafe drohen Geldbuße oder Haft bis zu einem Jahr. Welche Vorgänge diesen Tatvorwurf genau begründen sollen, ist offiziell noch nicht bekannt. Eine 31-jährige Schwedin, welche einen Teil der Vorwürfe gegen Assange erhoben hatte, hatte diesen im Rahmen von dessen Schwedenaufenthalt, speziell einem von einer sozialdemokratischen Organisation veranstalteten Vortrag zeitweise betreut. In einem Zeitungsinterview hatte sie ihm später vorgeworfen, ein „schiefes Frauenbild“ zu haben und „Probleme damit, ein Nein zu akzeptieren“.
Julian Assange soll in den nächsten Tagen zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf angehört werden. Claes Borgström, der Anwalt der beiden Frauen kritisierte den Beschluss der Verfahrenseinstellung. Er könne nicht nachvollziehen, warum das „was einmal von einer Staatsanwältin als Vergewaltigung eingestuft wurde, nun nicht einmal mehr sexuelle Belästigung gewesen sein soll“. Er werde daher gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.
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Einfach nur gebrauchte Computer verkaufen ist ja wohl langweilig. In diesem Laden in Österreich gibt es außerdem Palatschinken, einen schnelldrehenden Flohmarkt und seeeeehr viele Hinweisschilder. Irre!

Leserkommentare
30.08.2010 08:34 | paparazzi pofijournalismus
ojwe, gerade werden extrem profijournalistische taktiken strategisch in die sydney morning herald importiert.. "according t ...
27.08.2010 20:58 | fälltmir gleichwiederein
Jemand böcke, in das gespräch "let's talk about money" einzusteigen? ...
26.08.2010 22:28 | Susi Sorglos
Was für ein Zufall aber auch: Da macht sich einer bei den Geheimdiensten unbeliebt und kurze Zeit später erfolgen derartige ...