Kabinett beschließt Urheberrecht: Youtubes Reichtum besser verteilen

Die Bundesregierung setzt die EU-Urheberrechtsreform um – und schützt kommerzielle und nicht-kommerzielle Kreative. Es gibt einen „roten Knopf“.

Silhouetten von Menschen mit Laptops und Smartphones vo einem großen youtube Logo

KünstlerInnen und Kreativwirtschaft sollen künftig von Youtubes Werbeerlösen mitprofitieren Foto: Dado Ruvic/reuters

BERLIN taz | KünstlerInnen und Kreativwirtschaft sollen an den Werbeerlösen von Youtube und ähnlichen Plattformen besser beteiligt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs „zur Anpassung des Urheberrechts“ an den digitalen EU-Binnenmarkt, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Die Regierung will damit die umstrittene EU-Urheberrechtsreform von 2019 umsetzen.

Internetangebote wie Youtube werden künftig nicht mehr als neutrale Plattformen behandelt, sondern als „Diensteanbieter“. Das heißt, Youtube ist dann verpflichtet, hochgeladene Musik und Filmausschnitte zu vergüten. Die UrheberInnen, DarstellerInnen und sonstigen RechteinhaberInnen sollen angemessen von Youtubes Werbeerlösen mitprofitieren. Schließlich locken ihre Inhalte erst das Publikum an, dessen Aufmerksamkeit sich dann über den Verkauf von Werbeclips versilbern lässt.

Dabei sind die Interessen der Musik- und der Filmwirtschaft durchaus unterschiedlich. Musikfirmen freuen sich, wenn ihre Hits auch bei Youtube rauf und runter gespielt werden. Die allermeiste Musik bei Youtube ist heute schon lizensiert. Das heißt: Youtube zahlt dafür heute schon an die Gema, die die Komponisten vertritt, und an die Plattenfirmen, die die Einnahmen dann mit den MusikerInnen teilen.

Dagegen legt die Filmwirtschaft auf exklusive Vermarktung über Kinos und Streamingdienste wert. Sie will verhindern, dass die teure Ware gleichzeitig umsonst bei Youtube zu sehen ist. Vor allem hier werden – wie auch bisher schon – Uploadfilter zum Einsatz kommen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte zwar ursprünglich versprochen, sie wolle die bei vielen Nutzern verhassten Uploadfilter nach Möglichkeit vermeiden. Das ist aber kaum möglich, wenn man die Filmfirmen nicht rechtlos stellen will.

Bei Texten 160 Zeichen frei

Stattdessen hat sich Lambrecht nun darauf konzentriert, auch die Rechte der nichtkommerziellen NutzerInnen zu schützen. Soweit diese lizensiertes Material hochladen – insbesondere Musik – hat Youtube dafür ja ohnehin schon bezahlt. Aber auch bei nicht-lizensierten Inhalten, etwa Filmschnipseln, soll es künftig eine Bagatell-Grenze von 15 Sekunden geben. Bei Texten sollen 160 Zeichen frei sein. Solche Schnipsel muss jeder Filter künftig passieren lassen.

Bei größeren nicht-lizensierten Inhalten kommt es darauf an, was die NutzerInnen damit machen. Wenn sie diese für ein Zitat, eine Parodie oder eine Montage nutzen, dann ist die kreative Bearbeitung geschützt. Die NutzerInnen müssen Youtube nur signalisieren (flaggen), dass es sich hier um einen erlaubten Gebrauch handelt. Auch dann muss der Filter den Upload erlauben.

Damit dieses Flagging nicht missbraucht wird, können allerdings RechteinhaberInnen, zum Beispiel Filmfirmen, erzwingen, dass ein offensichtlich unerlaubter Inhalt sofort gelöscht wird. Dazu führt Lambrecht einen roten Knopf („red button“) ein. Dieser rote Knopf kann zum Beispiel zum Einsatz kommen, wenn ein Nutzer mehr als die Hälfte eines Kinofilms bei Youtube hochlädt und damit erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichtet. Wer als Rechteinhaber allerdings den roten Knopf mehrfach missbraucht, um erlaubte Uploads von der Plattform löschen zu lassen, verliert dieses Blockaderecht.

Justizministerin Lambrecht glaubt, dass sie damit die Interessen von Kreativwirtschaft und privaten NutzerInnen gerecht austariert hat. Immerhin muss Youtube auch für die Bagatell-Uploads von nicht-lizensierten Inhalten bezahlen, ebenso für die erlaubten Nutzungen wie Parodien. Aber das ist nur konsequent, denn gerade die kreative Bearbeitung fremder Inhalte macht Youtube ja so attraktiv und schafft damit ein wertvolles Werbeumfeld.

Unklar, für welche Plattformen

Noch unklar ist allerdings, für welche Plattformen neben Youtube das Gesetz überhaupt gelten soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur solche Upload-Plattformen in die Pflicht genommen werden, die mit Online-Anbietern wie Spotify oder Netflix konkurrieren. Doch schon bei Twitter und Facebook ist dies zweifelhaft. Solche sozialen Netzwerke dienen weniger dem Upload fremder Inhalte, sondern vor allem der Präsentation des eigenen Lebens und der eigenen Meinung.

Der Gesetzentwurf wird nun vom Bundestag beraten und muss – so die EU-Vorgabe – bis spätestens Juni beschlossen sein.

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