Zwei Bahntickets für Bundesbedienstete: Coronaschutz nur für Beamte

Die Politik behauptet seit Monaten, Bahn und Flugzeug seien ohne Abstand sicher. Doch die eigenen Leute dürfen bei Dienstreisen zwei Plätze buchen.

Ein leerer Flugzeugsitz mit einem über Kreuz gelegten Sicherheitsgurt.

Bundesbedienstete dürfen bei Dienstreisen mit dem Flugzeug zwei Sitze buchen Foto: Dimitri Drofit/imago

Diese Doppelzüngigkeit macht sprachlos: Seit Monaten erklärt die Politik, dass Reisen in Zug und Flugzeug sicher seien. Dort auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu bestehen, die überall sonst gelten, dafür gebe es keinerlei Anlass. Die immer wieder erhobene Forderung, mindestens jeden 2. Sitzplatz frei zu lassen, müssen weder Fluggesellschaften erfüllen noch die – staatseigene – Deutsche Bahn. Doch während der allgemeinen Bevölkerung zugemutet wird, über Stunden unmittelbar neben einer fremden Person zu sitzen, gelten für Angestellte der obersten Behörden des Bundes andere Regeln: Diese dürfen bei Dienstreisen per Flugzeug oder Bahn derzeit ganz offiziell zwei Tickets für nebeneinanderliegende Sitze kaufen, um das Infektionsrisiko zu senken.

Neben der Unaufrichtigkeit der bisherigen Argumentation zeigt das Schrei­ben, dass die Zuständigen die Beförderungsbedingungen der Bahn nicht wirklich verstanden haben. Denn in der Bahn berechtigt ein zusätzlicher Fahrschein nicht dazu, einen weiteren Platz zu beanspruchen, sofern es keinen dazugehörigen Fahrgast gibt. Und um zu verhindern, dass der Nachbarplatz von jemand anderem reserviert wird (und damit die Chance auf einen freien Nachbarsitz zumindest deutlich zu erhöhen), braucht man keine zweite Fahrkarte, sondern nur eine – deutlich billigere – zweite Reservierung. Das aber nur am Rande.

Viel wichtiger ist: Eigentlich liegen die Behörden völlig richtig mit ihrer Einschätzung, dass es sinnvoll ist, den Nachbarsitz freizuhalten. Doch statt nur ihre Mitarbeiter*innen von dieser Erkenntnis profitieren zu lassen, müssen endlich alle Reisenden auf diese Weise geschützt werden. Gegen eine Pflicht, auch in Bussen, Bahnen und Flugzeugen den Infektionsschutz durchzusetzen, dürfte es nach diesem Eingeständnis der Behörden eigentlich keinen Widerstand mehr geben. Denn sonst würde ja offiziell bestätigt, dass es in Verkehrsmitteln jetzt auch beim Infektionsschutz eine Zweiklassengesellschaft gibt.

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Jahrgang 1971, war bis September 2022 Korrespondent für Wirtschaft und Umwelt im Parlamentsbüro der taz. Er hat in Göttingen und Berkeley Biologie, Politik und Englisch studiert, sich dabei umweltpolitisch und globalisierungskritisch engagiert und später bei der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen in Kassel volontiert.   Für seine Aufdeckung der Rechenfehler von Lungenarzt Dr. Dieter Köhler wurde er 2019 vom Medium Magazin als Journalist des Jahres in der Kategorie Wissenschaft ausgezeichnet. Zudem erhielt er 2019 den Umwelt-Medienpreis der DUH in der Kategorie Print.

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