Linke für Preisbegrenzung bei Ackerland: Neue Wege gegen Landgrabbing

Ein Gutachten zeigt, wie man Konzerne aus der Landwirtschaft fernhalten kann. Die Linkspartei will Preise für Agrarland stärker begrenzen.

Ein abgeerntetes Feld mit Strohballen in der Abendsonne

Wem gehört das Land? Flächen gehen zunehmend an vermögende Investoren Foto: Andreas Vitting/imago

BERLIN taz | Bei Grund und Boden, sagt Amira Mohamed Ali, Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, gehe es „auch um die Nahrungssicherheit“. Die sei in Gefahr, weil immer mehr Landwirt*innen von ihrer Scholle verdrängt würden, da sie die gestiegenen Pachten nicht mehr zahlen könnten. „Landgrabbing“ nennen Aktivisten das.

Die Preise würden drastisch steigen, seitdem immer mehr „extrem reiche Vermö­gensbesitzer“ in Agrarland ­investierten, so Mohamed Ali. Die Linksfraktionen von Bund und Ländern stellten deshalb am Mittwoch ein Gutachten vor, das Gesetzesänderungen empfiehlt, um den Zugang zu Grund und Boden für möglichst viele Bauern aus der Region zu erhalten.

Das Gutachten des Hamburger Rechtsanwalts Thomas Rüter schlägt zum Beispiel vor, dass die Behörden künftig auch bestimmte Käufe von Anteilen an Firmen mit landwirtschaftlichen Flächen verhindern dürfen.

Eine Genehmigung solcher „Share Deals“ soll laut Gutachten dann erforderlich sein, wenn mehr als 30 Prozent des Unternehmens verkauft wird und das Vermögen der Firma zu über 40 Prozent aus Agrarland besteht. Bisher können die Ämter bei Transaktionen von solchen Firmenanteilen anders als bei direkten Verkäufen von landwirtschaftlichen Flächen nicht mitreden.

Behörden-Veto bei Großgrundbesitzern

Ihr Veto einlegen können soll die Behörde, wenn dem Käufer in einem Bundesland mindestens 500 Hektar Landwirtschaftsfläche gehören. Der durchschnittliche Hof in Deutschland hat nur rund 60 Hektar.

Auch Verkäufe zu sehr hohen Preisen will Rüter leichter gestoppt wissen. Bislang könnten die Ämter Nein sagen, wenn das Land für mehr als 150 Prozent des regionalen Verkehrswertes den Besitzer wechseln soll. Diese Schwelle müsse auf 130 Prozent gesenkt werden, so der Gutachter.

Wenn die Behörden einen Agrardeal untersagen, haben anschließend Landwirte ein Vorkaufsrecht, die die Flächen für ihren Betrieb benötigen. Nicht mitbieten dürfen bislang aufgrund ihrer juristischen Konstruktion Solidarische Landwirtschaften, in denen sich Verbraucher in einem Verein zusammenschließen, um zusammen mit örtlichen Landwirten ihre Nahrungsmittel zu erzeugen. Ausgeschlossen sind auch gemeinwohlorientierte Gesellschaften wie die Regionalwert AGs, die örtlichen Biobauern Land zur Verfügung stellen. Solche Organisationen müssen dem Gutachten zufolge künftig das gleiche Vorkaufsrecht wie normale Bauern haben.

Initiative auf Länderebene

Derartige Gesetze können laut Rüter nur die Bundesländer beschließen. Das Gutachten solle der Linkspartei daher auf Landesebene ermöglichen, jeweils Agrarstrukturgesetze auf den Weg zu bringen, sagte Susanne Hennig-Wellsow, Fraktionschefin der Partei in Thüringen, wo die Partei stärkste Kraft ist. Die Politikerin sprach sich für einen niedrigeren Preis­deckel nicht nur bei Verkäufen wie bisher, sondern künftig auch für Pachten aus.

„150 Prozent über dem örtlichen Bodenwert ist zu viel. Bei uns geht die Diskussion eher in Richtung 110, 120 Prozent“, sagte Hennig-Wellsow der taz. Nicht so streng will sie offenbar bei der Obergrenze für den Grundbesitz sein, bis zu der Land zugekauft werden kann. Über die vom Gutachten vorgeschlagenen 500 Hektar „müssen wir in Thüringen noch ein bisschen diskutieren“, so die Fraktionsvorsitzende. Der durchschnittliche als juristische Person organisierte Betrieb dort habe immerhin 255 Hektar Land. Sie könne sich eher eine Spanne „zwischen 250 und 1.500 Hektar“ vorstellen.

Gerade ostdeutsche Landesbauernverbände bremsen solche Vorhaben oft – offenbar auch weil mehrere aktuelle oder ehemalige Funktionäre der Organisationen von Agrarlandverkäufen profitieren.

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