Schutz für vergewaltigte Frauen fehlt

Die Schuld der Opfer

Kommentar von INES KAPPERT

Stellt der Promifaktor einen Malus da, gerade wenn es um Vergewaltigung geht? Das war die zentrale Frage der sonntagabendlichen Diskussionsrunde von Anne Will in Sachen "Kachelmann". Schon die Fragestellung ist Symptom einer fehlgeleiteten Debatte. Denn sie unterstellt, dass eine erkleckliche Anzahl von Opfern den Vorwurf der sexuellen Gewalt nur erhebt, um die bezichtigten Männer nachhaltig zu verletzen. Je prominenter, desto größer der Schaden.


				INES KAPPERT

Ines Kappert leitet das Meinungsressort der taz. Foto: taz

Eine 2009 an der Londoner Metropolitan University erarbeitete europäische Vergleichsstudie zu sexueller Gewalt geht davon aus, dass es in Deutschland jährlich zu rund 3 Prozent Falschbezichtigungen kommt. Die Ziffer mag bei Prominenten höher liegen - doch auch das rechtfertigte mitnichten die in der Öffentlichkeit verbreitete Annahme, Frauen tätigten regelhaft unzuverlässige Aussagen und müssten daher besonders hart in die Mangel genommen werden.

Letzteres aber nun ist belegbare Praxis, weshalb der Ex-Generalstaatsanwalt Karge Frauen pauschal davon abriet, den Rechtsweg zu suchen. Als Staatsanwalt solle er so etwas zwar nicht sagen, aber: Die Frauen würden in einer Weise befragt - hätte er eine Tochter, er würde ihr diese Tortur nicht nahelegen. Das also war die Botschaft auf einem der besten TV-Sendeplätze: Frauen, egal was passiert ist, tut euch das nicht an. Hände weg von den Anzeigen wegen Vergewaltigung!

Wir schreiben das Jahr 2010, und die Rede von zunehmender Gleichberechtigung und starken Frauen ist allgegenwärtig. Doch kommt es hart auf hart, können Opfer - und das sind zu 90 Prozent Frauen - nicht damit rechnen, dass Polizei, Justiz und die Medien mit ihren jeweiligen Mitteln einen angemessenen Opferschutz gewährleisten und damit eine faire Ermittlung ermöglichen.

Dieses verdrängte Unrecht verdient eine sorgsame Berichterstattung. Zudem überlässt ein solcher Fokus es der richtigen Institution, die Schuldfrage zu klären: dem Gericht.

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