Kommentar von GERNOT KNÖDLER
Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) will Berufsverbote einführen. Nichts anderes bedeutet ihr Erlass, dass sich alle Träger von Kitas und deren ErzieherInnen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) bekennen müssen. Der Erlass soll sich gegen Neonazis wenden, doch dürften vor allem bei radikalen Linken unschöne Erinnerungen an die 70er und 80er Jahre der alten BRD aufkommen. Dabei geht Schwesigs Erlass noch weiter als der damalige Radikalenerlass, der sich "nur" an Beamte richtete, die als solche zu besonderer Treue zum Staat verpflichtet sind.
Auch wenn man einräumt, dass es nicht schwierig sein sollte, sich zur FDGO zu bekennen, zeigt die Erfahrung mit dem Radikalenerlass, dass hier ein Gesinnungsparagraf droht, der mit dem Recht auf Meinungsfreiheit nicht vereinbar ist. Man braucht sich nur zu vergegenwärtigen, wen der Verfassungsschutz beobachtet, um zu sehen, dass das ein Erlass ist, der sich genauso gegen Muslime und Mitglieder der Linken richten kann.
Es ist gut, dass sich Schwesig darüber Gedanken macht, wie verhindert werden kann, dass Kinder rechtsradikal indoktriniert werden. Der von ihr gewählt Weg ist aber problematisch und verschafft Neonazis eine Opferrolle. Auch ersetzt er die ideologische und sozialpolitische Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalimus nicht.
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