Vorgehen gegen US-Whistleblowerin: Manning muss wieder in Beugehaft

Erst kürzlich wurde Chelsea Manning freigelassen, nun muss sie wieder ins Gefängnis. Bei einer Anhörung weigerte sie sich, mit Staatsanwälten zu kooperieren.

Chelsea Manning im Porträt

Würde sich lieber „zu Tode hungern“ als mit den Staatsanwälten zu kooperieren: Chelsea Manning Foto: ap

ALEXANDRIA ap | Ex-Militärgeheimdienstanalystin und Whistleblowerin Chelsea Manning muss erneut in Beugehaft. Dies ordnet Bezirksrichter Anthony Trenga am Donnerstag (Ortszeit) an. Manning müsse solange in der Haftanstalt in Alexandria im US-Staat Virginia bleiben, bis sie zur Aussage bereit sei oder bis in 18 Monaten die Sitzungsperiode der Grand Jury auslaufe. Zudem muss sie ab 30 Tagen in Haft ein Bußgeld von 500 Dollar pro Tag zahlen, ab 60 Tagen sind 1000 Dollar pro Tag fällig.

Erst in der vergangenen Woche war Manning nach rund zwei Monaten in Beugehaft freigelassen worden, weil die Sitzungsperiode einer Grand Jury ausgelaufen war. Doch schickte ihr die Staatsanwaltschaft prompt eine Vorladung für eine Aussage vor einer neuen Geschworenenjury.

Die Grand Jury ermittelt gegen Wikileaks. Manning selbst hatte geheimes Material an die Enthüllungsplattform weitergegeben und saß deshalb sieben Jahre in einem Militärgefängnis, ehe ihr der damalige Präsident Barack Obama den Großteil ihrer ursprünglichen Haftstrafe von 35 Jahren erließ.

Für ihre Aussageverweigerung vor einer Grand Jury hat Manning etliche Gründe angeführt. So erklärte sie, dass ihre Stellungnahme nicht gebracht werde, da schon eine Anklage gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange vorliege. Im Kern argumentiert Manning, dass sie den ganzen Grand-Jury-Prozess für inakzeptabel hält. Ihre Anwälte betonen, dass Manning nicht inhaftiert werden sollte, da sie zu ihren Prinzipien stehen und nicht aussagen werde – ganz egal wie lange sie ins Gefängnis müsse, schrieben die Anwälte. Manning selbst erklärte, sie würde sich lieber „zu Tode hungern“ als mit den Staatsanwälten zu kooperieren.

Laut Bundesrecht dürfen unkooperative Zeugen nur wegen Missachtung der Justiz verhaftet werden, wenn eine Chance besteht, dass sie durch einen Gefängnisaufenthalt zu einer Aussage zu bewegen sind. Sollte ein Richter zum Schluss kommen, dass dies im Fall Manning eine reine Strafmaßnahme wäre, könnte sie nicht in Gewahrsam genommen werden.

Richter Trenga zeigte sich allerdings unbeeindruckt von Mannings Argumentationslinie. Schließlich seien Geschworenenjurys in der Verfassung verankert. Er hoffe, dass Manning in der Haft über die Prinzipien nachdenke, die sie nach eigener Aussage hochhalte, sagte Trenga – „und darüber, ob diese Ansichten den Preis wert sind, den sie für sie zahlt.“

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