Streit um Bodycams bei der Polizei: Wer blickt hier durch?

Die Bundespolizei erhält Bodycams. Kann damit auch Polizeigewalt aufgeklärt werden? Davon ist in einer Dienstvereinbarung keine Rede.

Nahaufnahme einer Bodycamera

Einigermaßen umstritten: die neuen Bodycams der Bundespolizei Foto: dpa

BERLIN taz | Es ist ein Novum für die Bundespolizei: Bis Jahresende sollen die Beamten mit Bodycams ausgerüstet werden, vorerst 2.300 Stück. Die Minikameras sollen die Einsätze der Polizisten dokumentieren. Doch der Streit darüber reißt nicht ab.

Am Montag veröffentlichte die Transparenzplattform „Frag den Staat“ die bisher interne Dienstvereinbarung zu den Bodycams, auf die sich das Bundesinnenministerium und der Personalrat der Bundespolizei Mitte Februar einigten. Demnach sollen die Kameras vor allem der „Eindämmung von Gewaltdelikten gegen Angehörige der Bundespolizei“ dienen. Davon, auch das Handeln der Polizisten zu kontrollieren – wie in anderen Ländern üblich – steht in der Vereinbarung hingegen nichts.

Im Gegenteil: Die Aufnahmen sollten bei externen Anfragen nur herausgegeben werden, „wenn dies aus rechtlichen Gründen zwingend ist“, heißt es in der Vereinbarung. Auch dürften die Filme von den Anfragenden nur in Dienststellen eingesehen werden. Und Namensschilder oder Gesichter von Beamten müssten gepixelt werden.

Der Grüne Konstantin von Notz spricht bei den Bodycams von einer „ganzen Reihe von Fragen, die bislang von Seiten der Bundesregierung nur unzureichend beantwortet wurden“. Es wäre „für die ohnehin nicht sehr stark ausgeprägte Akzeptanz des Einsatzes von Bodycams durch die Bundespolizei fatal, wenn sich nun bewahrheitet, dass Aufnahmen tatsächlich nicht auch für Ermittlungen gegen im Einsatz befindliche Beamte verwendet werden dürften“. Dies, so von Notz zur taz, sei schließlich immer auch ein Argument von den Befürwortern der Bodycams gewesen.

Datenspeicherung bei Amazon

Das Bundesinnenministerium hatte zuletzt indes versichert, dass die Kameraaufnahmen künftig auch für die Aufklärung von Polizeiübergriffen genutzt werden könnten. Diese dienten als Hilfe bei der Verfolgung von Straftaten mit „erheblicher Bedeutung“ – und dem Schutz der Beamten vor Angriffen. Ein Anlass für die Einführung waren die in den vergangenen Jahren gestiegenen Attacken auf Polizisten.

Schon zuletzt aber gab es Kritik, dass die Bundespolizei die Aufnahmen der Bodycams auf Servern des US-Internetunternehmens Amazon speichern wird. Die Bundespolizei erklärte, dies sei die einzige vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloudlösung in Deutschland. Auch würden die Daten verschlüsselt.

Der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser sprach dennoch von einem „unkalkulierbaren Sicherheitsrisiko“. Die Bundesregierung müsse hier für Speicherkapazitäten bei Bundesbehörden sorgen.

In mehreren Bundesländern sind Bodycams bei der Polizei schon im Einsatz, teils noch im Versuchsstadium. Das erste Pilotprojekt für die Kameras fand bereits 2013 in Frankfurt/Main statt.

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