Streit um Grundgesetzänderung: Einigung beim Digitalpakt für Schulen

Bund und Länder werden den Streit um eine Änderung des Grundgesetzes offenbar beenden. Am Abend kommt der Vermittlungsausschuss zusammen.

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Es ist komplizierter, den Streit um den Digitalpakt zu lösen als diese mathematischen Aufgaben Foto: dpa

BERLIN dpa/rtr/afp | Im monatelangen Streit um den Digitalpakt für Schulen zeichnet sich eine Einigung ab. Die Ministerpräsidenten Bayerns und Hessens, Markus Söder (CSU) und Volker Bouffier (CDU), sehen große Chancen, dass der Streit über den Digitalpakt für Schulen beigelegt werden kann. „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden“, sagte Söder der Süddeutschen Zeitung. „Eigentlich steht einer Einigung nichts mehr im Weg.“ Bouffier sprach in der Zeitung ebenfalls von einem „sehr vernünftigen Kompromiss“. Er gehe davon aus, dass er eine breite Mehrheit finden werde.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zeigte sich ebenfalls zuversichtlich, „zu einer guten Einigung zu kommen“. Die SPD-Politikerin sagte der Rheinischen Post: „Wir haben mit dem, was die von uns eingesetzte Arbeitsgruppe vorbereitet hat, eine gute Grundlage für die Diskussion im Vermittlungsausschuss.“ Auch der Parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider (SPD) sagte, der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat werde am Abend die Einigung besiegeln. „Da bin ich sehr sicher.“

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt an diesem Mittwochabend weiter über eine Grundgesetzänderung unter anderem für die Digitalisierung der Schulen. Erwartet wird eine Empfehlung des Vermittlungsausschusses an beide Kammern. Es geht darum, ob und unter welchen Bedingungen der Bund den Ländern und Kommunen künftig Mittel für Schulen, sozialen Wohnungsbau und Nahverkehr zur Verfügung stellen darf. Die geplante Grundgesetzänderung soll unter anderem den Weg für den Digitalpakt Schule ebnen.

Ursprünglich hatte sich eine Gruppe von Ministerpräsidenten der Union gegen eine Verfassungsänderung gestellt. An der Einigung waren auch FDP und Grüne beteiligt, da Union und SPD für eine Zwei-Drittel-Mehrheit zur Grundgesetzänderung auf deren Unterstützung angewiesen sind.

„Bildung bleibt inhaltlich Ländersache“

Der zwischen Bund und Ländern bereits ausgehandelte Pakt regelt die geplante Finanzhilfe des Bundes von fünf Milliarden Euro für WLAN, Computer und digitale Lerninhalte an den Schulen. Der Bundestag hatte einen Gesetzentwurf für die Grundgesetzänderung beschlossen. Die Länder lehnten den Gesetzesplan aber im Bundesrat im Dezember geschlossen ab. Sie fürchteten zu starke Eingriffe in ihre Zuständigkeiten. Auch ein Vermittlungsergebnis braucht erneut jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundesrat und Bundesrat.

Die Bedenken der Länder scheinen nun ausgeräumt. Söder sagte der Süddeutschen Zeitung, die Frage der Länderrechte sei vernünftig geregelt. „Es gibt keinen Eingriff in die Schulhoheit, das ist uns wichtig. Bildung bleibt inhaltlich Ländersache.“

Der Weg für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen ist frei. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einigte sich am Mittwoch auf Formulierungen für eine Grundgesetzänderung, die entsprechende Milliardenhilfen des Bundes für die Länder ermöglicht, wie Vertreter des Vermittlungsausschusses mitteilten.

Alle Mitglieder des Ausschusses außer die Vertreter der AfD stimmten nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dafür. Die AfD lehnt die Änderung aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil sie will, dass Bildung reine Ländersache bleibt.

Die geplante Grundgesetzänderung soll unter anderem den Weg für den bereits ausgehandelten Digitalpakt Schule ebnen. Fünf Milliarden Euro vom Bund sind für die Ausstattung der Schulen mit WLAN, digitalen Lerninhalten und Computern vorgesehen. (dpa)

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zeigte sich zufrieden mit dem sich abzeichnenden Kompromiss zum Digitalpakt. Damit werde der Föderalismus in Deutschland gestärkt, sagte Laschet im Deutschlandfunk. Die Lösung müsse lauten, dass das Geld unbürokratisch in den Schulen ankomme, die Kompetenz der Länder aber gleichzeitig durch das Grundgesetz gewahrt bleibe, sagte Laschet. „Und wenn das so ist, heißt das natürlich auch, dass es Kontrollmechanismen, Berichtspflichten der Länder gibt, aber keine Mechanismen, in denen nun Bundesbeamte in jedem Schulamt Akten durchsuchen.“

Vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses forderte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) weitere Bundesmittel für Bildung. „Wir brauchen auch mehr Geld für Schulbauten“, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe in Berlin. „Der Sanierungsstau ist riesig.“ In fast allen Städten seien wegen der immer zahlreicheren Schüler zudem zusätzliche Schulen nötig.

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