Wahlrecht ab 16 Jahren: Reifeprüfung für die Wahlurnen

Sollten 16-Jährige auf Bundesebene wählen dürfen? Die SPD-Fraktion greift diesen Vorschlag von Justizministerin Barley auf – die Union hält dagegen.

schülerinnen und schüler demonstrieren in berlin bei der demo "fridays for future". sie halten plakate hoch.

Streikend schon aktiv – bald auch im Wahllokal? Jugendliche bei „FridaysForFuture“ in Berlin Foto: Christian Mang

BERLIN taz | Eigentlich streiken sie für Klimaschutz, jetzt haben die Schülerinnen und Schüler von „Fridays for Future“ aber auch eine Debatte über das Wahlrecht von Minderjährigen losgetreten. Am Montag erklärte die SPD-Bundestagsfraktion, dass sie hinter dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) steht, ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren auch auf Bundesebene einzuführen.

Am Wochenende hatte sich Barley mit Blick auf das Engagement der jungen Klima­strei­ke­rInnen für die Absenkung des Wahlalters ausgesprochen. „Das räumt mit dem Vorurteil auf, dass junge Leute nicht aktiv genug wären und sich nicht politisch engagieren“, sagte sie der Passauer Neuen Presse.

Eva Högl, Vizefraktionsvorsitzende der SPD, sagte am Montag der taz, ihre gesamte Fraktion trage den Vorschlag mit. Denn: „Jugendliche sind heute früher politisch aktiv und engagieren sich vielfältig.“

Wie dieser Vorschlag jedoch genau umgesetzt werden könnte, dazu äußerte sich weder Barley noch Högl gegenüber der taz. Dabei böte sich aktuell eine Möglichkeit: Gerade berät eine Kommission unter Vorsitz des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) eine Wahlrechtsreform. Eigentlich soll durch die Kommission nur der Bundestag verkleinert werden, der durch Überhangmandate seit der Bundestagswahl 2017 so groß ist wie nie. Nun fordert jedoch ein überparteiliches Frauenbündnis im Bundestag, gleichzeitig mit der Reform auch eine Paritätsregelung auf den Weg zu bringen. Könnte dabei nun auch das Wahlalter angetastet werden?

Linke und Grüne unterstützen die Initiative

Cornelia Möhring, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, die für das Paritätsgesetz eintritt, hält es für „absolut sinnvoll, die Herabsetzung des Wahlalters gleich mit anzupacken“. Jugendliche hätten ein berechtigtes Interesse daran, die Gesellschaft mitzugestalten, und müssten darin bestärkt werden. Auch die Grünen unterstützen die Initiative.

Insbesondere die Union stemmt sich aber weiter gegen eine Absenkung des Wahlalters. Schon in den Koalitionsverhandlungen hatte die SPD das Thema eingebracht, sich jedoch nicht durchsetzen können. Die Union führt vor allem die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit von 16-Jährigen an.

Obwohl Jugendliche bei entsprechendem Verdienst Steuern zahlen müssen, straf- und religionsmündig sind und ab 17 Jahren auch in der Bundeswehr dienen können, kritisiert der Vizevorsitzende der Unions-Fraktion, Thorsten Frei, den Vorschlag Barleys: „Man kann kaum begründen, warum jemand über die Geschicke eines Landes und einer Gesellschaft mitentscheiden soll, den wir in allen anderen Bereichen nicht für reif genug erachten, seine Angelegenheiten ohne die Zustimmung seiner Eltern zu regeln.“ Das Wahlrecht würde durch eine Absenkung des Wahlalters entwertet.

Geringe Wahlbeteiligung spräche dagegen

Auch die geringe Wahlbeteiligung von Jung- und Erst­wäh­ler*innen spricht für Kriti­ker*innen gegen eine Herabsetzung des Wahlalters. Bei der Bundestagswahl 2017 lag die Beteiligung der unter 21-Jährigen nur bei 69,9 Prozent und damit um 6,3 Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt.

Die Gründe hierfür liegen laut Annekatrin Friedrich von der Kampagne „Mach’s ab 16!“ aber nicht am mangelnden politischen Interesse. Eher fehle den jungen Menschen die ­Möglichkeit, ihre Stimme in die Politik einzubringen. „Das Wahlalter herabzusetzen würde die Jugendlichen ermächtigen, sich über Politik und Demokratie zu informieren und sie aktiv mitzugestalten“, so Friedrich zur taz.

Befürchtungen, dass Jugendliche stärker manipulierbar seien als Volljährige, hält Friedrich für unbegründet: Dass hätten Wahlergebnisse in Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein nicht gezeigt, wo Jugendliche seit 2014 bereits bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben dürfen. Auch auf kommunaler Ebene dürfen junge Wähler*innen in elf Bundesländern bereits mitbestimmen.

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