Länder gegen Grundgesetzänderung: Sechzehn zu null

Die MinisterpräsidentInnen lehnen die vom Bundestag beschlossen Änderung des Grundgesetzes ab. Damit steht auch der Digitalpakt auf der Kippe.

Mehrere MinisterpräsidentInnen stehen im Saal des Bundesrates zusammen

Harmonie über Parteigrenzen hinweg: Die Grundgesetz-Änderung will niemand Foto: dpa

Der Bundesrat wird der Änderung des Grundgesetzes am 14. Dezember nicht zustimmen. Alle 16 Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz, MPK, in Berlin am Mittwoch einstimmig dagegen ausgesprochen. Damit liegt auch der Digitalpakt, der fünf Milliarden Euro für WLAN, Lernplattformen, Tablets, also für die Digitalisierung der Schulen vorsieht, vorläufig auf Eis.

Bildung ist bislang ausschließlich Ländersache. Doch viele Länder und Kommunen sind knapp bei Kasse. Jahrelang hatte vor allem die SPD für eine Aufhebung des grundgesetzlichen Kooperationsverbots geworben, damit auch der Bund Schulen direkt bezuschussen kann. Nun schien es so weit. An der „Zukunftsaufgabe“ Digitalisierung wollten Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten.

Im Koalitionsvertrag machten Union und SPD eine Änderung des Grundgesetzes zur Voraussetzung für den Digitalpakt. Auf den hatten sich die BildungsministerInnen der Länder und die damalige Bundesbildungsministerin schon vor zwei Jahren verständigt. Im Bundestag stimmten vergangenen Donnerstag die Abgeordneten von Union und SPD zusammen mit Grünen und FDP der Grundgesetzänderung zu.

Doch ein Detail war, so die Ministerpräsidenten, mit ihnen nicht abgesprochen. Im „über Nacht“ (MinisterpräsidentInnen) neu gefassten Artikel 104b steht sinngemäß: Für alle Investitionen des Bundes müssen die Länder künftig den gleichen Betrag obendrauf legen. Für den Digitalpakt gilt das noch nicht – hier müssen die Länder nur einen Eigenanteil von zehn Prozent erbringen. Aber ab 2020 gilt dann: Wir machen halbe-halbe.

Bundestagsabgeordnete zeigen Verständnis

Die LänderchefInnen, egal ob von Grünen, SPD, CDU, CSU oder Linkspartei, sind sich außergewöhnlich einig: So nicht. Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen würden damit auf eine ganz neue Art fixiert, meinte der amtierende Vorsitzende der MPK, Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher. Für den SPD-Politiker ist eine solche Grundgesetzänderung ein „Rückschritt“. „Das würde bedeuten, dass finanzschwache Länder, die gefördert werden sollen, nicht mehr mithalten können“, meint Tschentscher.

Bundestagsabgeordnete, die gerade noch für den Passus votierten, wie der SPD-Bildungsexperte Oliver Kaczmarek, zeigen sogar Verständnis: „Es ist legitim, wenn die Länder über die Rahmenbedingungen der Finanzinvestitionen verhandeln wollen.“ Der CDU-Abgeordnete Tankred Schipanski meint dagegen: „Die 50-50-Regelung ist völlig angemessen.“

Er verweist darauf, dass die Länder ab 2020 jedes Jahr um 9,7 Milliarden Euro entlastet würden. „Wir müssen auf jeden Fall am Kriterium der Zusätzlichkeit festhalten.“ Die Länder wollen am 14. Dezember gemeinsam den Vermittlungsausschuss anrufen. Sowohl Bundestag und Bundesrat müssen einem Ergebnis dann noch zustimmen. Für den Digitalpakt heißt es: Er startet jedenfalls nicht zum 1. Januar 2019.

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