Neuregelung der Grundsteuer: Scholz will mehr Gerechtigkeit

Der Bundesfinanzminister präsentiert seine Vorschläge für eine Neuregelung der Grundsteuer. Die Union und die Immobilienlobby halten dagegen.

Mann mit Glatze hebt rechten Arm

„Niemand wird es sich erlauben können, die Hebesätze nicht zu senken“: Olaf Scholz Foto: dpa

BERLIN taz | Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat am Donnerstag in Berlin seine Vorschläge für eine Neuregelung der Grundsteuer vorgelegt. Diese ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Sie basiert bislang auf sogenannten Einheitswerten, die im Westen zuletzt 1964 festgelegt wurden, im Osten 1935.

Scholz präsentierte zwei Varianten, von denen er eine bevorzugt: ein wertabhängiges Modell, das den Wert von Grund und Boden sowie von Gebäuden ermittelt. Bei Mietwohnungen wird dazu vor allem die Nettokaltmiete herangezogen. Dies soll laut Scholz dazu führen, dass die Mieter von billigen Wohnungen zukünftig weniger Grundsteuer zahlen, die von teuren Wohnungen dagegen mehr. Die Grundsteuer wird zwar grundsätzlich den Eigentümern eines Grundstückes in Rechnung gestellt, diese können sie aber auf die Mieter umlegen.

Scholz zeigte sich aber dafür offen, zukünftig eine Umlage auf die Mieter zu unterbinden: „An mir wird das Ganze nicht scheitern“, sagte er. Das sei aber eine Sache des Mietrechts und liege damit nicht in seiner Kompetenz als Finanzminister.

Zukünftig soll die Grundsteuer in etwa den gleichen Ertrag erbringen wie derzeit – rund 14 Milliarden Euro. Weil der Wert der Grundwerte seit 1964 beziehungsweise 1935 gestiegen ist, müssen die Kommunen dazu die sogenannten Hebesätze nach unten korrigieren. Scholz zeigte sich optimistisch, dass dies geschehen wird: „Niemand wird es sich erlauben können, die Hebesätze nicht zu senken“, sagte er. Der öffentliche Druck werde stark genug sein. Das Aufkommen aus der Grundsteuer steht den Gemeinden zu.

Scholz' zweites Modell entspricht dem, das von einigen unionsregierten Bundesländern favorisiert wird. Es setzt an der Fläche der Grundstücke und der Gebäude an. Damit würden aber Villenbesitzer in bester Stadtlage und Einfamilienhauseigentümer in strukturschwachen Gegenden die gleiche Grundsteuer zahlen. Bayern hat sich dennoch auf ein solches Modell festgelegt.

Union und Immobilienlobby halten Scholz' Vorschlag für zu bürokratisch

Auch die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Antje Tillmann, argumentierte am Donnerstag im „Deutschlandfunk“ in diese Richtung. Die „Einzelfallgerechtigkeit“ sei in dem von Scholz‘ favorisierten Modell zwar größer, man müsse aber sehen, ob dies „technisch überhaupt zu machen“ sei. Das Modell sei kompliziert.

Ähnlich argumentieren auch die Lobbyverbände der Immobilienwirtschaft: Das Scholz-Modell „würde absehbar zu einer Überlastung der Finanzämter und jahrelanger Rechtsunsicherheit führen“, sagte Maren Kern vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen BBU. „Die Wertermittlung wäre extrem aufwändig in der Handhabung, weil viele dynamische Faktoren berücksichtigt werden müssten.“

Die Linkspartei begrüßte dagegen Scholz' Vorschlag: „Es ist zu begrüßen, dass der Bundesfinanzminister bei der Grundsteuer den Wert der Immobilien berücksichtigen will, selbst wenn es für die Eigentümer und die Stadtverwaltung dadurch etwas aufwändiger wird“, sagte Jörg Cezanne, der für die Linke im Finanzausschuss sitzt. Wie die Linkspartei forderten auch die Grünen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter zu beenden.

Im Januar will Scholz gemeinsam mit den Ländern beraten. Die Zeit drängt: Das Bundesverfassungsgericht hat bis Ende 2019 Zeit für eine Neuregelung gelassen.

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