Steuerhinterziehung in China: Die reumütige Rückkehr der Film-Diva

Drei Monate war die Schauspielerin Fan Bingbing verschwunden. Nun ist sie wieder da – und muss 112 Millionen Euro Steuern nachzahlen.

Die chinesische Schauspielerin Fan Bingbing

An ihr soll wohl ein Exempel statuiert werden: Schauspielerin Fan Bingbing Foto: ap

PEKING taz | Plötzlich war sie weg. Seit dem 1. Juli postete die chinesische Schauspielerin Fan Bingbing weder etwas in den sozialen Medien, noch erschien etwas über sie in der chinesischen Klatschpresse. Dabei war sie im sozialen Netzwerk Weibo bis dahin äußerst mitteilungsbedürftig. Ihre 62,74 Millionen Fans wissen, welche Gesichtscreme sie mag. Sie kennen Details über die Beziehung mit Schauspielkollege Li Chen. Und sie wussten Bescheid, auf welcher Weltbühne ihr mal wieder der rote Teppich ausgerollt wurde.

Am Mittwoch hat sie sich das erste Mal seit drei Monaten wieder zu Wort gemeldet. Und zwar mit einem Geständnis: „Ich schäme mich zutiefst und fühle mich schuldig für das, was ich getan habe“, schreibt sie auf Weibo. Sie akzeptiere die Bestrafung und werde ihr Bestes tun, das Geld zusammenzubringen, um die Strafen und Steuern zu bezahlen. Und: „Ohne die gute Politik der Partei und des Staates und ohne die Liebe der Volksmassen gibt es keine Fan Bingbing.“

Damit hat sie bestätigt, was seit Monaten bloß als Gerücht kursierte: Die chinesischen Behörden haben gegen sie wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Sie soll sich einer unter chinesischen Schauspielerkreisen weit verbreiteten Praxis bedient und mit den Filmgesellschaften so genannte Yin- und Yang-Verträge abgeschlossen haben.Dabei werden zwei Verträge mit unterschiedlichen Gagen geschlossen. Die mit der niedrigeren Gage wird beim Finanzamt eingereicht.

Chinesische Medien berichten, die Behörden hätten Fan Bingbing in einer Ferienanlage in der Provinz Jiangsu in einer Art Untersuchungshaft festgehalten. In dieser Anlage werden sonst Funktionäre der KP-Führung vernommen. Mittlerweile soll sie sich nicht mehr in Gewahrsam befinden.

Offiziell verurteilt ist sie zwar nicht. Doch wie Chinas amtliche Nachrichtenagentur Xinhua nun berichtet, könne sie der Strafverfolgung entgehen, wenn sie bis Ende des Jahres 883 Millionen Yuan bezahlt, das entspricht 112 Millionen Euro.

Mit mittelmäßigen Hollywoodfilmen weltweit bekannt

Geboren in der ostchinesischen Stadt Qingdao machte sie bereits mit 17 Jahren in der beliebten chinesischen Fernsehserie „Meine edle Prinzessin“ ihre ersten Erfahrungen vor der Kamera. Seitdem spielte sie in mehr als 50 Filmen und Fernsehproduktionen mit. International bekannt wurde sie mit ihren Auftritten in den eher mittelmäßigen Hollywood-Streifen „X-Man: Zukunft ist Vergangenheit“ und „Iron-Man3“. Immerhin wurde sie 2017 in die Wettbewerbsjury der Filmfestspiele von Cannes berufen. Im selben Jahr nahm auch die Academy of Motion Picture Arts and Sciences sie auf, die jährlich die Oscars vergibt.

In China, dem inzwischen größten Filmmarkt der Welt, ist sie aber ein Superstar. Allein im vergangenen Jahr soll sie rund 38 Millionen Euro verdient haben. Damit ist sie die bestbezahlte Schauspielerin des Landes.

Ganz offensichtlich will die chinesische Führung den Fall Fan Bingbing dazu nutzen, um ein Exempel zu statuieren. Die Finanzbehörden kündigten an, generell gegen Steuerhinterzieher in der Film- und Fernsehbranche vorzugehen. Wer sich bis Ende des Jahres freiwillig meldet und nachzahlt, kommt straffrei davon.

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