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Unprofessionelle G20-Polizisten

Nach Freispruch für mutmaßlichen Flaschenwerfer übt Richter deutliche Kritik an Zeugen von der Polizei

„Der Richter betonte, dass auf derartige Polizeiarbeit keine rechtsstaatlichen Urteile gestützt werden können“

Lukas Theune, Anwalt

Von Yasemin Fusco

Am vergangenen Samstag ist der Freispruch in einem G20-Verfahren rechtskräftig geworden. Bemerkenswert ist nicht allein der Freispruch, sondern die Urteilsbegründung: Der Richter am Altonaer Amtsgericht hat deutliche Kritik an den Polizeizeugen geübt. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, während der G20-Demonstrationen drei Flaschen auf Polizeibeamte geworfen zu haben.

Den Polizisten wurde wiederum sowohl von der Verteidigung als auch vom Richter Kloß mangelnder Aufklärungswille vorgeworfen. Der Anwalt des Angeklagten, Lukas Theune, sagte im Anschluss an die Verhandlung: „Richter Kloß betonte, dass das Auftreten der Polizei unseriös und unprofessionell war und auf derartige Polizeiarbeit keine rechtsstaatlichen Urteile gestützt werden können.“

Die Polizeibeamten beriefen sich im Prozess auf Aussagegenehmigungen für Angehörige des öffentlichen Dienstes, die die Amtsverschwiegenheit von Polizeibeamten im Dienst regelt und verweigerten deshalb, ihre Aussagen, die den Angeklagten stark belasteten, zu wiederholen.

Zwei Tatbeobachter in Zivil sollen den 32-Jährigen dabei beobachtet haben, wie er in der Juliusstraße mit Flaschen auf Polizeibeamten warf. Videos, die den Tathergang bezeugen sollen, ließen sich aber nicht mit den Aussagen der Polizeibeamten vereinbaren. Die Verhandlung zog sich, weil sie zwischen Oktober und April ausgesetzt worden war.

Laut Gericht wurde der Angeklagte freigesprochen, weil die Flaschen von einer vermummten Person geworfen wurden und sich im Prozess nicht eindeutig belegen ließ, dass Evgenii P. der Täter war. Für den Angeklagten kommt der Freispruch zu spät: Nach vier Monaten Untersuchungshaft verlor der 32-Jährige Job und Wohnung und muss mit den 4.000 Euro Entschädigungsgeld sein Leben neu ordnen.

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