Verfassungsgerichtspräsident über CSU: Voßkuhle kritisiert Asyl-Rhetorik

Die Sprache der CSU findet bei Andreas Voßkuhle keinen Zuspruch. Er kritisiert vor allem Innenminister Horst Seehofer und Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.

Andreas Voßkuhle im Gerichtssaal

Kritisiert die CSU-Rhetorik beim Thema Asyl: Andreas Voßkuhle Foto: dpa

BERLIN dpa | Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat in der Asyldebatte die Sprache von CSU-Politikern gerügt. Ohne diese beim Namen zu nennen, bezeichnete er in der Süddeutschen Zeitung zum Beispiel den Begriff „Herrschaft des Unrechts“ als „inakzeptabel“. Diesen Begriff hatte CSU-Chef Horst Seehofer verwendet. Diese Rhetorik „möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind“, kritisierte Voßkuhle.

Zum Begriff „Anti-Abschiebeindustrie“, den CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt mit Blick auf Asylanwälte und Flüchtlingshelfer benutzt hatte, sagte Voßkuhle: „Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen.“

Zur möglicherweise rechtswidrigen Abschiebung von Sami A., der früher angeblich Leibwächter des inzwischen getöteten Al-Kaida-Terrorchefs Osama bin Laden gewesen war, wollte Voßkuhle keine abschließende Bewertung abgeben, da die Umstände noch nicht ganz aufgeklärt seien. Grundsätzlich sagte er aber: „Gerichtliche Entscheidungen, seien sie von erstinstanzlichen Gerichten oder vom Bundesverfassungsgericht, sind von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen. Andernfalls ist das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, das wir uns gegenseitig in der Bundesrepublik gegeben haben. Ein Verstoß, der nicht zu tolerieren ist.“

Vor kurzem war bekannt geworden, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Stadt Bochum mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro droht, sollte Sami A. nicht bis zum 31. Juli nach Deutschland zurückgeholt werden.

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