Zu Unrecht abgeschoben: Einmal Afghanistan und zurück

Nasibullah S. war unter den 69 Menschen, die an Seehofers Geburtstag abgeschoben wurden, allerdings zu Unrecht. Nun darf er zurück.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das BAMF will die notwendigen Schritte für die Rückholung einholen Foto: dpa

Der zu Unrecht nach Afghanistan abgeschobene Asylbewerber Nasibullah S. aus Mecklenburg-Vorpommern soll nach Deutschland zurückgeholt werden. „Das Bamf wird die für eine Rückholung notwendigen Schritte zeitnah durchführen“, bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwochnachmittag der taz. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stehe dafür „sowohl mit der Verfahrensbevollmächtigten von Herrn S., dem Land Mecklenburg-Vorpommern als auch mit der deutschen Botschaft in Kabul in Kontakt.“

Nasibullah S. war am 3. Juli abgeschoben worden. Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt, dass der Afghane sich noch im Asylverfahren befunden hatte und die Abschiebung damit rechtswidrig war. Die Anhörung in seinem Verfahren war für die Woche nach der Abschiebung angesetzt.

Den Asylantrag von Nasibullah S. hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Februar 2017 abgelehnt. Gegen diesen Bescheid hatte der Afghane jedoch geklagt, vertreten wurde er dabei von der SPD-Bundestagsabgeordneten Sonja Steffen. Hinweise darauf, dass Nasibullah S. in Deutschland straffällig geworden sei, gibt es keine, obwohl immer wieder behauptet wird, nach Afghanistan würden nur Straftäter abgeschoben werden.

Das Bundesinnenministerium hatte nach Bekanntwerden des Falls von einem „Verfahrensfehler beim BAMF“ gesprochen und zunächst angekündigt, „bestehende Prozesse zu prüfen“. Nasibullah S. hatte zu den 69 Personen gehört, die am 69. Geburtstag des Innenministers Horst Seehofer (CSU) abgeschoben worden waren, wie dieser im Anschluss auf einer Pressekonferenz betonte. Einer der Männer, der 23-jährige Jamal M., hatte nach seiner Ankunft in Kabul Suizid begangen.

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