Gesetzesnovelle zu Atomkraft: Wohl keine kürzeren Laufzeiten

Die Atomgesetznovelle soll im Bundestag verabschiedet werden. Sie kommt voraussichtlich ohne die geforderten Änderungen.

Blick nach Sonnenuntergang auf die Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld

AKW-Betreiber erhalten als Entschädigung für den schnelleren Atomausstieg mehr Geld Foto: dpa

Die Novelle des Atomgesetzes wird an diesem Donnerstagabend voraussichtlich ohne inhaltliche Änderungen im Bundestag verabschiedet. Die Forderung des Bundesrats, im Rahmen der Gesetzesänderung die Übertragung von Strommengen auf die Atomkraftwerke Brokdorf und Emsland zu verbieten, scheiterte am Widerstand der Union.

Hintergrund für den Vorschlag, den bei einer Anhörung zahlreiche Experten unterstützt hatten, ist die Überlastung der Stromnetze in Norddeutschland, die dazu führt, dass dort weniger neue Wind- und Solaranlagen ans Netz gehen dürfen. Das Verbot hätte dazu geführt, dass die niedersächsischen AKWs etwa eineinhalb Jahre früher hätten vom Netz gehen müssen als gesetzlich vorgeschrieben. Das hätte die Netze entlastet, aber die Entschädigungen, die den AKW-Betreibern mit der Gesetzesnovelle zugesagt werden, weiter erhöht.

„Leider war unser Koalitionspartner dazu nicht bereit“, sagte die SPD-Abgeordnete Nina Scheer der taz. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Stellungnahme zur Forderung des Bundesrats: „Die hiermit für den öffentlichen Haushalt verbundene zusätzliche Belastung dürfte erheblich sein.“

Die Änderung des Atomgesetzes regelt die Entschädigung, die den AKW-Betreibern RWE und Vattenfall aufgrund des schnelleren Atomausstiegs zusteht, den die schwarz-gelbe Koalition nach der Fukushima-Katastrophe im Jahr 2011 beschlossen hatte. Nach Ansicht von KritikerInnen bekommen die Konzerne aber mehr Geld als vom Gericht verlangt. Eine stärkere Beschränkung fand aber ebenfalls keine Mehrheit.

Keine Brennelementesteuer

Das Umweltministerium rechnet damit, dass die Betreiber insgesamt knapp eine Milliarde Euro Entschädigung bekommen werden. Im Gegenzug haben die Grünen vorgeschlagen, die Brennelementesteuer, die vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden war, wieder einzuführen. Das würde einem aktuellen Gutachten zufolge sowohl die Entschädigungen an die Betreiber verringern als auch zusätzliche Einnahmen generieren und die Entschädigungszahlungen damit überkompensieren.

Voraussetzung dafür wäre aber eine Verfassungsänderung, und die scheiterte ebenfalls an CDU und CSU. „Die Union verhindert zugunsten der Stromkonzerne, dass Steuerzahler und Stromkunden im Milliardenbereich entlastet werden“, kritisierte Grünen-Atomexpertin Sylvia Kotting-Uhl. „Wir brauchen schleunigst eine verfassungskonforme neue Brennelementesteuer.“

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