Bundeskabinett beschließt Brückenteilzeit: Die Rückkehr in Vollzeit wird leichter

Raus aus der Teilzeitfalle: Die vom Kabinett beschlossene Brückenteilzeit soll Arbeitnehmer*innen ermöglichen, flexibler zwischen Vollzeit und Teilzeit zu wechseln.

Hubertus Heil ist Arbeitsminister, er streckt den Daumen hoch. Sein Gesetz zur Brückenteilzeit wurde vom Bundeskabinett beschlossen

Hubertus Heil, Arbeitsminister in Vollzeit, hat ein Gesetz zur Brückenteilzeit durchbekommen Foto: dpa

BERLIN epd | Vom kommenden Jahr an sollen Arbeitnehmer leichter zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit wechseln können als bisher. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf zur sogenannten Brückenteilzeit, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Anschluss mitteilte. Wünsche von Beschäftigten nach flexibler Gestaltung der Arbeitszeit sollen damit berücksichtigt werden, sagte Heil. Fast eine Million Beschäftigte wollten ihre Arbeitszeit für eine Phase reduzieren, ohne dabei in die sogenannte Teilzeitfalle zu tappen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer, die für ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren. Das gilt für Betriebe ab 45 Beschäftigte. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt die Regelung eingeschränkt. Dort soll nur jeweils eine begrenzte Zahl von Beschäftigten gleichzeitig einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen können.

Union und SPD hatten die Einführung eines Rückkehrrechts in Vollzeit auf Drängen der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Einbringung ins Kabinett hatte sich mehrfach verzögert. Ein Streitpunkt zwischen SPD und Teilen der Union war, dass künftig die Arbeitgeber nachweisen sollen, dass kein passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wenn sie einem Beschäftigten die Rückkehr in Vollzeit verweigern wollen. Bisher ist es umgekehrt. Die Arbeitgeberverbände lehnen die Beweislastumkehr ab.

Heil sagte, der Gesetzentwurf sehe vor, dass der Arbeitgeber die Gründe für die Ablehnung einer Brückenteilzeit plausibel darlegen muss. Diese Darlegungspflicht sei verankert, sagte er.

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