Prozess zu Kindesmissbrauch in Staufen: Ohne Worte

Nahe Freiburg soll ein Junge jahrelang von seiner Mutter und ihrem Freund zur Vergewaltigung verkauft worden sein. Am Montag beginnt der Prozess.

Jemand hält sich einen Aktenordner vors Gesicht

Einer der Angeklagten vor Gericht Foto: dpa

STAUFEN taz | Staufen, ein sonnenverwöhntes Städtchen südlich von Freiburg, mit Burg­ruine und umgeben von Reben, verkörpert eigentlich das gute Leben. Seit Anfang des Jahres steht es nun für einen der schlimmsten Fälle von Kindesmissbrauch der Bundesrepublik. Zwei Jahre lang soll dort eine Mutter und ihr einschlägig vorbestrafter Lebensgefährte einen heute neunjährigen Jungen zur Vergewaltigung angeboten haben.

Die Täter reisten aus Norddeutschland, der Schweiz und Spanien an, bis die Beamten im September letzten Jahres zugriffen. Erst da lagen die notwendigen Beweise für das Pädophilennetzwerk auf dem Tisch. Aber schon Monate davor wusste das Jugendamt und das Familiengericht, dass ein bekannter Pädophiler bei dem Jungen in Staufen eingezogen ist. Geschehen ist damals wenig.

Immerhin, die Justiz hat jetzt schnell gearbeitet. Drei der Vergewaltiger, Kunden oder Freier mag man diese Männer kaum nennen, sind bereits verurteilt, darunter auch ein Bundeswehrsoldat mit pädophilen Neigungen. Ein Vierter, ein alleinstehender Maurer aus der Schweiz, steht derzeit in Freiburg vor Gericht.

Vor der gleichen Kammer müssen sich ab Montag auch die Hauptbeschuldigten, Berrit B., die Mutter des Jungen, und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte, Christian L., verantworten. Während die Mutter hartnäckig zu den Vorwürfen und Motiven schweigt, hat der zweite Haupttäter, der wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafte Christian L., bereits als Zeuge in den anderen drei Verfahren seine Schuld gestanden.

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Im laufenden Prozess gegen den Mann aus der Schweiz bekannte er als Zeuge: „Dass ich der Haupttäter bin, ist absolut richtig.“ Finanzielles habe bei den Einladung zum Missbrauch des Jungen nicht im Vordergrund gestanden, sagte der Mann, der sich auch selbst an dem Kind vergangen hat. „Es steckten auch sexuelle Motive dahinter.“ Seine umfassende Aussage will er als Beitrag „zur Gerechtigkeit“ verstanden wissen. Ihm sei bewusst, dass er „Riesenmist gebaut habe“.

Geld und Spielsachen erhalten

Schon aus den bisherigen Verfahren ergibt sich ein abstoßendes Bild aus Gewalt und psychischem Druck. Die Männer, von denen der Junge missbraucht wurde, stellten sich dem Kind meist als Polizisten vor. Wenn er nicht mitmache, müsse seine Mutter ins Gefängnis und er käme ins Heim, so die grausame Drohung, um den Jungen gefügig zu machen. Dreimal soll allein der Maurer aus der Schweiz den Jungen brutal vergewaltigt haben.

Insgesamt soll es in den zwei Jahren zu 60 Taten dieser Art gekommen sein. Im Kinderzimmer, im Freien und in einem Container auf dem Staufener Bahnhofsplatz. Taten die jedes Mal auch gefilmt und von dem Pärchen zum Teil auch ins Netz gestellt wurden. Nicht in allen Fällen flossen dafür große Summen. Während manche sogenannten Freier manchmal mehrere tausend Euro bezahlten, soll der Schweizer laut Staatsanwaltschaft insgesamt nur 50 Euro bezahlt haben.

Holger Münch, BKA

„Wir müssen davon ausgehen, dass viele Taten unentdeckt bleiben“

Ein anderer Verurteilter durfte sich gar umsonst an dem Jungen vergehen. Als Belohnung soll der Junge, der oft gefesselt wurde, weil er sich gegen seine Peiniger wehrte, Geld und Spielsachen erhalten haben. Im Fall des Schweizers seien die Täter und das Opfer gemeinsam in ein Restaurant zum Essen gegangen.

Es sind auch solche Tatdetails, die selbst hartgesottenen Ermittlern zu schaffen machen. Sie sprechen vom schwersten Fall von Kindesmissbrauch in Baden-Württemberg. Der Fall ist neben den brutalen Taten auch deshalb so beklemmend, weil er bei besserem Informationsfluss zwischen Gerichten und Jugendamt womöglich hätte verhindert werden können.

Keine „validen Anzeichen“ für Missbrauch

Christian L., der wegen des Besitzes von Kinderpornografie und Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens bereits im Gefängnis gesessen hatte, war nur gegen Auflagen frei gekommen. Unter anderem war ihm untersagt, sich Kindern zu nähern. Der Mutter des Jungen und Christian L. war auch untersagt worden, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Das Kind war vom Jugendamt zeitweise in ein Kinderheim gebracht, dann aber wieder auf Beschluss des Familiengerichts zur Mutter zurückgegeben worden. Auch als die zuständigen Behörden erfuhren, dass Christian L. bei der Mutter und ihrem Sohn lebt, geschah fünf Monate lang nichts. Es lagen keine „validen Anzeichen“ für einen Missbrauch vor, erklärten Gericht und Jugendamt. Vor allem aber haben „keine Fakten oder Vermutungen dafür vorgelegen, dass die Mutter des Jungen in einen tatsächlich schon erfolgten Missbrauch des Kindes verwickelt war“.

Derzeit versucht eine Arbeitsgruppe der beteiligten Behörden und Gerichte die Fehler in dem Fall zu analysieren und daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen. Ein Bericht wird nach Angaben des Oberlandesgerichts Karlsruhe Ende Juli veröffentlicht.

Auch wenn der Staufener Fall in diesen Details einzigartig zu sein scheint, lenkt er dennoch die Aufmerksamkeit auf die anhaltend hohe Zahl von Missbrauchsfällen an Kindern in Deutschland. Laut Kriminalstatistik erfasste die Polizei im vergangenen Jahr in Deutschland 13.539 Fälle von Vergewaltigung und anderer sexueller Gewalt. Wegen über 16.000 Fällen von Besitz von Kinderpornografie gehen die Ermittler jedoch von einer großen Dunkelziffer aus. Holger Münch, Präsident der Bundeskriminalamts, sagt: „Wir müssen davon ausgehen, dass viele Taten unentdeckt bleiben.“

Hinweis des FBI

Um Ermittlungen in pädophilen Netzwerken im Internet zu erleichtern, schreckt die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) nicht mehr vor einer Maßnahme zurück, die bisher als Tabu galt: Wenn es nach ihr geht, sollten Ermittler künftig selbst Kinderpornografie verschicken dürfen, um sich im Darknet unerkannt Zugang zu pädophilen Kreisen verschaffen zu können. Es gebe in jüngster Zeit Angebote von Opfern, die Bilder von ihren Leiden für Ermittlungen zur Verfügung stellen wollen, sagte die CDU-Politikerin. Sie halte das im Einzelfall für vertretbar.

Im Fall von Staufen führte ein Hinweis vom amerikanischen FBI die Ermittler auf die Spur. Und eine ungewöhnliche Maßnahme jenseits des Cyberspace förderte Beweise gegen Christian L. und Berrit T. zutage. Die Polizei musste Wasser des Stadtsees von Staufen ablassen, um eine Festplatte mit Bildern von den Taten sicherstellen zu können, die Christian L. dort versenkt hatte.

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