„test“ findet krebsverdächtiges Pestizid: Glyphosat in alkoholfreiem Bier

Das umstrittene Ackergift wurde in „Flensburger Frei“ und „Holsten Alkoholfrei“ nachgewiesen. Krebsgefahr ist nicht ausgeschlossen.

Eine Schaumkrone auf einem Glas Bier

Alkoholfreies Bier mit Glyphosat? Da schmeckt's gleich weniger gut Foto: dpa

BERLIN taz | Auch viele alkoholfreie Biere enthalten nach Angaben der Stiftung Warentest das unter Krebsverdacht stehende Pestizid Glyphosat. „Außer in zwei Bio-Bieren wiesen die Tester in allen Bieren das umstrittene Pflanzen­schutz­mittel Glyphosat nach“, teilte die Organisation am Mittwoch mit. „Flens­burger Frei und Holsten Alkoholfrei enthielten so viel, dass die Biere im test-Qualitäts­urteil abge­wertet wurden.“ Frühere Untersuchungen hatten das Unkrautvernichtungsmittel in alkoholhaltigen Bieren nachgewiesen.

Die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation hat den weltweit meistgenutzten Pestizidwirkstoff im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Die Wissenschaftler beriefen sich insbesondere auf beunruhigende Ergebnisse von Tierversuchen. Allerdings widersprach zum Beispiel die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit, da die Experimente nicht aussagekräftig genug seien.

Die Stiftung Warentest zieht aus der Kontroverse folgenden Schluss: „Solange das Risiko nicht abschließend geklärt ist, sollten Brauereien aus vorsorgendem Verbraucher­schutz die Gehalte senken – zumal der Mensch auch aus anderen Quellen Glyphosat aufnimmt.“

Der Deutsche Brauer-Bund antwortete darauf, das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) habe die bisher in Lebensmitteln nachgewiesenen Spuren als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. „Um gesundheitlich bedenkliche Mengen von Glyphosat aufzunehmen, müsste ein Erwachsener laut BfR an einem Tag rund 1.000 Liter Bier trinken.“

Die Stiftung wollte nicht auf Fragen der taz dazu eingehen. Klar ist aber: Bei seiner Rechnung geht das BfR davon aus, dass Glyphosat nicht krebserregend ist. Doch genau das ist umstritten. Sogar das BfR räumt ein, „dass auch sehr niedrige Dosierungen eines krebserzeugenden Stoffes ihre schädigende Wirkung entfalten können“. Ein sicherer Grenzwert sei nicht ableitbar.

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