Auch in zweiter Instanz wird Alexandra R. vom Vorwurf der Autobrandstiftung freigesprochen. Der Richter vermutet eine Verwechslung.von SVENJA BERGT

Das Tatbild bleibt unklar. Bild: dpa
Das Landgericht Berlin hat am gestrigen Dienstag die 22-jährige Alexandra R. vom Vorwurf der Autobrandstiftung freigesprochen. Damit bestätigte die Kammer ein gleich lautendes Urteil in erster Instanz. "Der Angeklagten ist die vorgeworfene Tat nicht sicher nachzuweisen", begründete der Vorsitzende Richter Harald Jung die Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert.
Die Freigesprochene hatte bereits vor dem ersten Prozess fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen. Diese Entscheidung, die damals das Kammergericht fiel, rechtfertigte Jung nun. Die U-Haft sei damals wegen "dringenden Tatverdachts" angemessen gewesen. Jedoch hätte sich der Vorwurf in der Hauptverhandlung nicht erhärtet.
Vor dem Landgericht ging es vor allem um Detailfragen. Die geladenen Zeugen waren weitgehend dieselben wie in der ersten Instanz, und eine extra in Auftrag gegebene chemische Testreihe brachte zwar für die Gutachterin überraschende Erkenntnisse, für den Prozess verwertbar waren sie jedoch nicht.
So fragten Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidiger nach der Richtung, in die die Kühlschranktüren des Spätkaufs aufgehen, wo R. festgenommen wurde, und immer wieder nach dem Verbleib des mysteriösen Basecaps, das der Polizist auf dem Kopf der verdächtigten Person gesehen haben will, das aber auf keiner Asservatenliste auftauchte. Alles in der Hoffnung, Hinweise zu finden, die eine Tat wahrscheinlich, möglich oder unmöglich erscheinen lassen.
Die Widersprüche und Zweifel waren es schließlich, die zum Freispruch von Alexandra R. führten. "Die Kammer geht davon aus, dass die Angeklagte Opfer einer Verwechselung geworden ist", sagte Jung. Das Gericht zweifelte damit an der Aussage des Polizisten Sch., die Festgenommene sei auch die Person am Tatort gewesen. Auf diesem Wiedererkennen basierte allerdings die Anklage. Allerdings hat Sch. erst in seiner zweiten Vernehmung angegeben, dass er die Person am Tatort erkannt habe.
Allerdings sei es zu dem Zeitpunkt nicht nur dunkel, sondern auch regnerisch gewesen und das Gesicht der Person am Tatort möglicherweise zum Teil durch ein Basecap verdeckt - hier widersprechen sich die Aussagen des Polizisten.
Die Verteidigung äußerte in ihren Plädoyers die Vermutung, dass der Zeuge seine Aussage nach einer Beeinflussung von höherer Ebene verändert habe, um so überhaupt eine Anklage zu ermöglichen. Hintergrund der Vermutung: Die nun Freigesprochene war zum Zeitpunkt der Festnahme die erste Person, die nach einer monatelangen Serie von Brandanschlägen auf Autos als politisch motivierte Täterin präsentiert wurde. Entsprechend groß war die Empörung der Boulevardmedien, als sie kurz nach ihrer Festnahme wieder freigelassen wurde - nur um kurz darauf erneut festgenommen zu werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, Revision einzulegen.
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Einfach nur gebrauchte Computer verkaufen ist ja wohl langweilig. In diesem Laden in Österreich gibt es außerdem Palatschinken, einen schnelldrehenden Flohmarkt und seeeeehr viele Hinweisschilder. Irre!

Leserkommentare
30.06.2010 16:25 | jorglehnert
Hier spricht viel dafür, dass die Freigesprochene es nicht war, jedenfalls reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht ...
30.06.2010 13:04 | max
das dilemma für die staatsanwaltschaft und polizei lag vorliegend auch darin, dass es sich bei der angeklagten offenbar um ...
30.06.2010 11:26 | Nemo
Es ist jedesmal ein nich nachvollziehbares Dilemma der Staatsanwaltschaften, Polizei und Gerichte, wenn es darum geht, mögl ...