Bericht über Mafiaverdacht in Erfurt: MDR-Bericht war okay

Ein Erfurter Gastronom hatte vom MDR Schadenersatz gefordert. Das Thüringer OLG in Jena weist die Forderung zurück.

Justizzentrum im Oberlandesgericht Thüringen Foto: dpa

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) durfte in einem Beitrag über die ’Ndrangheta berichten, dass ein Erfurter Gastwirt im Verdacht steht, Mitglied dieser aus der süditalienischen Region Kalabrien stammenden Mafia-Organisation zu sein.

Das hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden. Die Richter wiesen mit ihrem Urteil vom 21. Februar eine Schadenersatzforderung des Mannes über 50.000 Euro gegen den Sender sowie die Journalisten Axel Hemmerling, Ludwig Kendzia und Fabio Ghelli ab. Gegen die Entscheidung wurde Revision am BGH zugelassen, was Abmahngebühren gegen YouTube-Kanäle angeht, die eine erste, beanstandete Version des Beitrags hochluden.

Diese erste Fassung der MDR-Dokumentation war im November 2015 ausgestrahlt worden. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom August 2016 darf der Film in der Ursprungsfassung nicht mehr gezeigt werden. Im November 2016 legten die Autoren eine Neufassung vor, die unbeanstandet blieb.

Der Gastwirt hatte in Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt vom 30. 6. 2017 geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah (die taz berichtete mehrfach).Er war in dem MDR-Bericht anonymisiert worden. Zwar habe der MDR durch den Fernsehbeitrag die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt, die Verletzung sei aber nicht so schwerwiegend, dass die Zahlung einer Entschädigung erforderlich wäre, entschied das Gericht.

Verdachtsberichte sind zulässig

Die Behauptung einer Mafiazugehörigkeit des Klägers sei in dem beanstandeten Beitrag durchgängig nicht als bewiesene Tatsache, sondern lediglich als Verdacht dargestellt worden. Zu einer Verdachtsberichterstattung sei der MDR aufgrund seiner recherchierten Erkenntnisse grundsätzlich berechtigt gewesen.

Im aktuellen Urteil heißt es: „Ein Mindestbestand an Beweistatsachen für den in dem Fernsehbericht enthaltenen Verdacht, der Kläger sei Finanzverwalter der ’Ndrangheta, ist aber gegeben.“ Zudem geht das Gericht davon aus, dass ein Lagebericht des Bundeskriminalamts zur ’Ndrangheta in Deutschland aus dem Jahr 2008 tatsächlich existiert, was vom Kläger in Zweifel gezogen wurde. In diesem Lagebericht werde der Kläger dem Strangio-Clan der ’Ndrangheta zugerechnet.

Auch die taz befindet sich in einem Rechtsstreit mit dem Erfurter Gastronomen. Die Verhandlung findet voraussichtlich im April statt.

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