Nach Engagement von Bürgerrechtlern: Polizist wegen Entlassung entschädigt

Er weigerte sich, auf einen Schwarzen zu schießen und wurde deshalb entlassen. Nun bekommt der Polizist 175.000 Dollar Entschädigung.

Ein farbiger Mann mit einem Protestplakat steht vor einer Wand aus Polizisten. Auf dem Schild steht Black lives matter

Ein Demonstrant in St. Louis protestiert gegen Polizeigewalt gegen Schwarze (Archivbild 2017) Foto: reuters

WASHINGTON afp | Weil er nicht auf einen bewaffneten schwarzen Verdächtigen schießen wollte, wurde ein US-Polizist entlassen – jetzt bekommt er 175.000 Dollar Entschädigung. Die Stadt Weirton im US-Bundesstaat West Virginia stimmte einem entsprechenden Vergleich zu, wie die Bürgerrechtsorganisation ACLU am Montag mitteilte. Die Stadt vermeidet damit einen Prozess wegen unrechtmäßiger Entlassung.

Der weiße Polizist Stephen Mader war im Mai 2016 wegen eines Falles von häuslicher Gewalt gerufen worden. Vor Ort traf er auf einen „sichtlich verstörten“ Schwarzen, der die Hände hinter seinem Rücken hatte, wie die ACLU erklärte.

Der Polizist und Ex-Soldat forderte den 23-Jährigen auf, seine Hände zu zeigen – dabei kam eine Waffe zum Vorschein. Als der Polizist den Mann aufforderte, die Waffe fallenzulassen, weigerte dieser sich und forderte den Beamten auf, ihn zu erschießen.

„Anstelle zu schießen hat sich Mader seines militärischen Trainings besonnen und versucht, die Situation zu deeskalieren“, berichtete die ACLU. Er habe seine Stimme gesenkt, dem Mann in die Augen geschaut und ihm versichert, dass er nicht schießen werde.

Dann kamen aber zwei weitere Polizisten an. Als der Verdächtige die Waffe hob, erschoss einer der Polizisten den Schwarzen mit vier Schüssen. Dessen Waffe erwies sich als ungeladen. Mader wurde wegen Untätigkeit entlassen. Der Schütze der tödlichen Schüsse wurde nicht belangt.

In den USA haben immer wieder Fälle für Aufsehen gesorgt, in denen weiße Polizisten Schwarze erschossen. Das führte zu teils gewaltsamen Ausschreitungen und zu Debatten über Rassismus bei der Polizei.

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