Waffenstillstand für Südsudan: Hoffnung auf Frieden

Regierung und Rebellen unterzeichnen eine Vereinbarung zum Abschluss international vermittelter Gespräche. Heiligabend tritt sie in Kraft.

Verbranntes Land

Verbrannte Gehöfte in Leer, Heimat von Südsudans Rebellenführer Riek Machar Foto: reuters

BERLIN taz | In einem der brutalsten Kriege der Welt besteht wieder Hoffnung auf Frieden. Die Kriegsparteien Südsudans haben am Donnerstag ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet, das Heiligabend in Kraft treten soll.

Das Abkommen wurde von Vertretern der Regierung von Präsident Salva Kiir und der bewaffneten Opposition zum Abschluss von Gesprächen unter der Ägide der USA, Großbritanniens und Norwegens in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba unterschrieben. Der Kommissionsvorsitzende der Afrikanischen Union (AU), Moussa Faki Mahamat, sprach von einem „ermutigenden ersten Schritt“.

Südsudan, das 2011 nach jahrzehntelangem Befreiungskrieg von Sudan unabhängig geworden war, ist seit Ende 2013 im Bürgerkrieg versunken. Ein 2015 geschlossenes Friedensabkommen zwischen Präsident Salva Kiir und seinem abtrünnigen Vizepräsidenten Riek Machar brach 2016 mit neuen schweren Kämpfen in der Hauptstadt Juba wieder zusammen. Machar wurde schwer verwundet über Kongo nach Sudan evakuiert, die Regierung sah sich daraufhin als Sieger und begann, Rebellengebiete auszuhungern.

Mittlerweile sind vier Millionen Menschen, ein Drittel der Gesamtbevölkerung, inner- und außerhalb des Landes auf der Flucht. Sieben der zehn Millionen im Land verbliebenen Südsudanesen sind zum Überleben auf internationale Nothilfe angewiesen, aber die wird oft behindert: Seit Beginn des Konflikts sind im Südsudan 92 Mitarbeiter von Hilfsorganisatio­nen getötet worden, davon 25 dieses Jahr.

Das neue Waffenstillstandsabkommen schließt nicht nur die Regierung und Riek Machars Anhänger ein, sondern auch andere bewaffnete Gruppen, politische Parteien sowie Vertreter von Zivilgesellschaft und Kirchen. Es legt fest, dass ab 0.01 Uhr am 24. Dezember die Waffen schweigen und alle Truppenbewegungen enden.

Immerhin eine Atempause

Alle „feindseligen Handlungen“ – dazu zählen auch Aufklärungsoperationen, Minenlegen, Neurekrutierungen, sexuelle Gewaltakte und Störungen der Kommunikationsnetze – sind untersagt, ebenso Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Folter, das Eindringen in Vertriebenenlager, das Verbreiten von Hassreden, Besetzung von Häusern und physische und verbale Angriffe gegen internationale Friedenstruppen.

Humanitäre Hilfe darf nicht behindert werden, alle politischen Gefangenen, Kriegsgefangenen sowie entführte Frauen und Kinder sind dem Internationalen Roten Kreuz zu übergeben.

Überwacht wird die Einhaltung all dieser Verpflichtungen von den internationalen Beobachterteams des bereits 2014 aufgestellten „Ceasefire and Transitional Security Arrangements Monitoring Mechanism“ (CTSAMM) für Südsudan. Verstöße werden letztendlich dem UN-Sicherheitsrat vorgelegt.

Der weitreichende Charakter der Vereinbarung und der Umstand, dass der CTSAMM-Mechanismus schon in der Vergangenheit machtlos bei neuer Gewalt gewesen ist, lässt Skepsis aufkommen. Dennoch ergibt sich jetzt vielleicht zumindest eine Atempause für die notleidende Zivilbevölkerung.

Die Vereinbarung fällt zusammen mit einer Reise eines Team der UN-Menschenrechtskommission nach Südsudan. Das Team rief dazu auf, Kriegsverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen und das im Prinzip bereits vereinbarte internationale Südsudan-Sondertribunal endlich Wirklichkeit werden zu lassen.

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