Kommentar US-Einreisestopp: Teilerfolg für Donald Trump

Der US-Einreisestopp für sechs muslimische Länder darf vorerst in Kraft treten. Dennoch bleibt die Position des US-Präsidenten juristisch schwach.

Trump spricht, im Hintergrund eine US-Fahne

Tweety Foto: ap

Mit sieben zu zwei Richterstimmen hat der Oberste Gerichtshof der USA angeordnet, dass der von Präsident Donald Trump verhängte Einreisestopp gegen die BürgerInnen von sechs mehrheitlich muslimischen Ländern vorerst in Kraft treten darf. Ganz klar: Ein Teilsieg für Trump und seine Regierung.

Wirklich entschieden ist damit allerdings noch nichts. Noch immer sind mehrere Verfahren bei Bundesberufungsgerichten anhängig. Die Richter haben – ohne dafür eine Begründung zu liefern – lediglich geurteilt, dass die Urteile niedrigerer Instanzen keine aussetzende Wirkung mehr auf Trumps Dekret haben sollen. Das kann man als Signal interpretieren, dass der Oberste Gerichtshof auch in der Hauptsache zugunsten Trumps entscheiden würde – muss man aber nicht.

Denn gerade in der vergangenen Woche hat Trump selbst seine juristische Position deutlich geschwächt. Die Urteile mehrerer Bundesrichter gegen den Einreisestopp begründeten sich ja vor allem darauf, dass Trump im Wahlkampf und auch in seiner späteren Rhetorik immer wieder den Islam angegriffen hatte und dass es gegen die Verfassung verstoße, Menschen qua Religionszugehörigkeit bestimmte Rechte abzusprechen.

Im Dekret selbst taucht das Wort „Islam“ zwar gar nicht auf, aber verbunden mit Trumps eigenen Äußerungen, hatten die Richter argumentiert, sei das Dekret nicht anders zu verstehen denn als Umsetzung seiner anti-muslimischen Versprechungen. In der vergangenen Woche hatte Trump noch eins draufgelegt, als er auf Twitter anti-muslimische Videos der britischen Rechtsaußengruppierung Britain First teilte – und eben das könnte ihm in der Rechtssache weiter schaden.

Denn so sehr sich die Regierung auch Mühe gegeben hat, diesen jetzt vorerst in Kraft tretenden dritten Anlauf des Einreiseverbots mit mangelnder Sicherheitskooperation der betroffenen Länder zu begründen, so offensichtlich ist es auch, dass es darum nicht wirklich geht. Trump hat auch ein Jahr nach seinem Wahlsieg die anti-muslimische Rhetorik nicht abgelegt. Er handelt nach wie vor nicht wie ein Präsident, sondern wie ein Rechtspopulist, dessen Hauptinteresse darin liegt, die radikalsten Teile seiner Basis bei der Stange zu halten, und sei es mit gefährlichen Handlungen ohne jede Faktenbasis.

Sollte Trump noch in dieser Woche, wie derzeit spekuliert wird, seine Wahlkampfposition der Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels bekräftigen und gar einen Zeitplan zum Umzug der US-Botschaft in die Stadt vorlegen, dann hätte er es geschafft, erneut die gesamte arabische Welt gegen die sich aufzubringen. Sicherer werden die USA dadurch ganz sicher nicht.

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Jahrgang 1965, seit 1994 in der taz-Auslandsredaktion. Spezialgebiete USA, Lateinamerika, Menschenrechte. 2000 bis 2012 Mitglied im Vorstand der taz-Genossenschaft, seit Juli 2023 im Moderationsteam des taz-Podcasts Bundestalk. In seiner Freizeit aktiv bei www.geschichte-hat-zukunft.org

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