China missachtet die Bürgerrechte: Zwei Jahre Haft für Anwalt

Ein Gericht verurteilte Jiang Tianyong wegen „Anstiftung zur Untergrabung der Staaatsgewalt“. Er hatte es gewagt, politische Dissidenten zu verteidigen.

Jiang Tianyong im Anzug, hinter ihm andere Menschen

Jiang Tianyong auf einem Archivbild von 2012 Foto: dpa

BERLIN taz | Im zentralchinesischen Changcha ist am Dienstag der prominente 46-jährige Bürgerrechtsanwalt Jiang Tianyong zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht erklärte ihn der „Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt“ für schuldig.

Diese nicht näher definierte Straftat wird in China gern Bürgern vorgeworfen, die sich für andere einsetzen und sich dabei nicht den Mund verbieten lassen.

Jiang war quasi der Anwalt vieler chinesischer Menschenrechtsanwälte. Mitte 2015 waren innerhalb kurzer Zeit rund 300 Bürgerrechtsanwälte verhaftet worden. Jiang setzte sich als einer der wenigen für sie ein.

Dann wurde er selbst verschleppt, als er auf dem Rückweg von einem Mandaten war. Mehrere Wochen war er verschwunden, bis die Behörden einräumten, dass er in ihrem Gewahrsam sei.

Ein mutiger Verteidiger

Jiang hatte es schon zuvor gewagt gehabt, auch Tibeter, Aktivisten der Falun-Gong-Sekte, den Künstler Ai Weiwei, Opfer von verseuchtem Milchpulver und politische Dissidenten zu verteidigen. Das erfordert in China viel Mut und ist mit einem großem persönlichen Risiko verbunden. Bereits ab 2009 war seine Anwaltslizenz nicht mehr verlängrt worden.

Jiang nahm kein Blatt vor den Mund, äußerte sich in sozialen Netzwerken und gegenüber internationalen Medien. Ausländischen Besuchern wie der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Vize Sigmar Gabriel stand er Rede und Antwort. Dabei tat er insgesamt eigentlich nur das, was man von einem engagierten Rechtsanwalt erwarten würde.

Drei Wochen nach seinem Treffen mit Gabriel wurde Jiang verschleppt. Im Prozess wurde ihm vorgeworfen, mit feindlichen Kräften im Ausland kooperiert zu haben.

Sein Urteil fiel dabei letztlich noch recht milde aus, weil er ein Geständnis abgelegt hatte. Jiang hatte Folter im chinesischen Justizsystem öffentlich gemacht und jetzt offenbar selbst große Angst, diese erneut am eigenen Körper zu erleben.

Geständnis wohl erzwungen

Menschenrechtler werten sein Geständnis deshalb auch als höchstwahrscheinlich mit großem psychischem Druck erzwungen.

Jiangs Geständnis war schon vor Prozessbeginn im chinesischen Fernsehen ausgestrahlt worden und kam so einer Vorverurteilung gleich.

Jiang selbst wurde im Prozess nur von einem Pflichtverteidiger vertreten. Zwei von seiner im US-Asyl lebenden Frau angeheuerte Anwälte durften ihn nicht sehen. Die Justiz behauptete, Jiang hätte sie gefeuert.

Im offiziellen Video von der Gerichtsverhandlung erklärt Jian, dass er das Urteil akzeptiert und nicht in Berufung gehen wird.

William Nee von Amnesty International bezeichnete den Prozess „als von den Behörden inszeniertes politisches Theater“.

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