Schwer-In-Ordnung-Ausweis in Hamburg: Leider nicht genug

Die Hamburger Sozialbehörde will einem Jungen einen „Schwer-In-Ordnung-Ausweis“ ausstellen. Das ist gut, wenn es nicht nur nett gemeinte PR ist.

Hannahs Schwerinordnung-Ausweis mit einem Bild von ihr

Hannah ist #schwerinordnung Foto: dpa

Zuschreibungen von außen gefallen in der Regel niemandem. Nicht zuletzt in der Community der Menschen mit Behinderungen ist man über sie oftmals besonders unglücklich. Die Fragen „Wie nennen mich andere?“ und „Wie nenne ich mich?“ werden hier immer wieder diskutiert. Vor drei Wochen machte sich eine Schülerin aus Pinneberg bei Hamburg darüber Gedanken.

Die 14-Jährige mit Downsyndrom mochte ihren Schwerbehindertenausweis nicht, sie war insbesondere mit der Bezeichnung „schwerbehindert“ unzufrieden. Sie wollte nicht länger in einem offiziellem Dokument, das ihre Person beschreibt, von außen kategorisiert werden. Deswegen bastelte sie sich einen anderen Ausweis, den sie Schwer­-In-­Ord­nung­-Aus­weis nannte und von nun an im Bus vorzeigen wollte. Berichtet wurde darüber zuerst in der Hamburger Vereinszeitschrift Kids Aktuell – Magazin zum Down-Syndrom und ging kurz darauf unter dem Hashtag #schwerinordnung viral. Hannah bekam viel Aufmerksamkeit und einen ersten Nachahmer: Ein Junge mit Behinderung beantragte einen Schwer­-In-­Ord­nung­-Aus­weis beim Hamburger Versorgungsamt. Und super ist: Der Ausweis soll ihm nun auch ausgestellt werden.

Die Hamburger Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) sagte am Dienstag in der NDR-Radiosendung „Treffpunkt Ham­burg“: „Menschen mit Behinderung empfinden sich als ganz normale Menschen, als Teil dieser Gesellschaft, und sie haben keine Lust, von Dritten immer als eine bestimmte Gruppe klassifiziert zu werden.“ Schade ist, dass die Verwaltung den Ausweis lediglich als Begleitdokument ausstellt – immerhin ganz unbürokratisch. Der offi­ziel­le, amtliche Ausweis soll weiterhin Schwerbehindertenausweis heißen. Die Antwort der Hamburger Behörde geht also nicht über eine gut gemeinte Geste, über PR hinaus. Der Antrag des Jungen und auch der Protest der Schülerin werden, so der Eindruck, nicht als ernst gemeinte Forderung verstanden. Sie seien eine „herzerweichende Geschichte“, so ein Sprecher des Amts.

Begrifflichkeiten wie „mehrfachbehindert“ oder „wesentlich behindert“ werden in Gesetzestexten verwendet, um zu kategorisieren und bestimmte Rechte und Leistungen zusagen oder abblocken zu können. „Schwerbehindert“ ist laut Gesetz jemand mit einem Grad der Behinderung ab 50 (auf einer Skala bis 100). Doch ­finden ­Begriffe wie „schwer­behindert“ dann auch Anwendung im Alltag, in Medien und ­Politik.

Eine sehr individuelle Entscheidung

Solche Begriffe machen eine Dichotomie zwischen „behindert“ und „normal“ auf und reduzieren Menschen auf eine Eigenschaft: das Behindertsein. Aus den Diskussionen der Community der letzten Jahre resultierten bisher einige Änderungen, so wurde aus „Behinderte“ der Begriff „Menschen mit Behinderung“ oder aus „geistig behindert“ der Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“. Doch auch diese Begriffe stehen vielfach in der Kritik. Wie man genannt werden will, sei eine sehr individuelle Entscheidung. Einige Betroffene wollen zum Beispiel lieber als „Menschen mit Einschränkungen oder Beeinträchtigung“ bezeichnet werden.

Während Diskussionen über Selbstbezeichnungen bei LGBTI und People of Color öffentlich stattfinden, fehlen Menschen mit Behinderungen oftmals Plattformen, um Themen in die Öffentlichkeit zu tragen. Wenn es, wie jetzt, doch breite Wahrnehmung gibt, wären deshalb diese Fragen wichtiger als allein eine gut gemeinte Geste: Was bedeutet es, als schwerbehindert bezeichnet zu werden? Welche Rolle spielt Sprache für Inklusion und Teilhabe? Oder einfacher: Wie wollt ihr genannt werden?

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