Medizin-Numerus-Clausus vorm BVerfG: Ohne 1,0 kein guter Arzt?

Wird der „Numerus clausus“ für Medizin gekippt? Das Bundesverfassungsgericht prüft die Vergabe von Studienplätzen.

Ein junger Arzt untersucht einen Patienten

Hatte dieser Arzt wohl ein 1,0-Abi? Foto: dpa

FREIBURG taz | Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn fast nur Einser-Abiturienten Medizin studieren können? Darüber verhandelte jetzt das Bundesverfassungsgericht und stellte die so genannten „Numerus clausus“-Regeln auf den Prüfstand.

Im begehrten Studienfach Medizin kommen derzeit 62.000 Bewerber auf knapp 11.000 Studienplätze. Derzeit werden 40 Prozent der Medizin-Studienplätze von der Stiftung für Hochschulzulassung zentral vergeben – je 20 Prozent nach der Abinote und 20 Prozent nach der Wartezeit. Wer hier einen Studienplatz ergattern will, muss eine Abinote von 1,0 bis 1,2 vorweisen. Die Wartezeit beträgt inzwischen 14 bis 15 Semester – länger als die Regelstudienzeit von 12 Semestern. Bei den übrigen 60 Prozent der Studienplätze legen die Unis die Kriterien fest. Allerdings spielt auch hier oft die Abinote die zentrale Rolle.

Einer der Kläger ist ein 26-Jähriger, der 2010 in Hamburg Abitur machte. Mit seinem Notenschnitt von 2,6 kann er nur über die Wartezeit zum Zuge kommen. In der Zwischenzeit hat er eine Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert. 2014 klagte er gegen die Stiftung für Hochschulzulassung, weil ihm alles zu lange dauerte. Das zuständige Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen teilte seine Kritik. Es hält das derzeitige Verteilungssystem für verfassungswidrig, weil es die Abiturnote überbewerte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich 1972 schon einmal mit dem Problem beschäftigt. Damaliges Ergebnis: Eine Beschränkung der Studienplätze (Numerus clausus) muss gesetzlich geregelt werden, weil sie ins Grundrecht auf freie Wahl der Berufsausbildung eingreift. Kein Bewerber mit Studienberechtigung darf dauerhaft von seinem Wunschfach ausgeschlossen werden.

Obergrenze für Wartezeiten

Die Sachverständige Martina Kadmon, Medizinprofessorin aus Augsburg, schätzt die Bedeutung der Schulnoten differenziert ein: „Die Abiturnote kann den Studienerfolg gut vorhersagen, vor allem in den theoretischen Fächern, weniger im klinischen Teil. Sie kann aber nicht vorhersagen, ob jemand später ein guter Arzt wird.“

Isabel Molwitz von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden kritisiert die hohe Bedeutung der Abinote. „Wer Medizin studieren will, wählt heute die Fächer in der Oberstufe nur noch mit Blick auf die Note aus. Man nimmt dann lieber Musik als eine Naturwissenschaft, obwohl das für Mediziner nicht sinnvoll ist.“

Der Vertreter des Medizinischen Fakultätentags forderte, die Wartezeit als Kriterium für die Vergabe von Studienplätzen ganz aufzugeben. Wer erst nach Jahren mit dem Studium beginne, habe durchschnittlich weniger Erfolg und gebe häufig das Studium wieder auf.

Die Richter scheinen die Abiturnote als Kriterium nicht in Frage zu stellen. Außerdem erwägen sie, eine Obergrenze für Wartezeiten einzuführen. Den Hochschulen muss der Gesetzgeber künftig wohl mehr Vorgaben für ihr Zulassungsverfahren machen. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.

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