Absprachen in der Autobranche: EU kannte Kartell-Verdacht

EU-Kommission und Bundeskartellamt hatten offenbar schon 2014 Hinweise auf Absprachen. Volkswagen verteidigt diese unterdessen als „weltweit üblich“.

Haus mit VW-Logo, darüber düsterer Himmel

Die Kartellvorwürfe gegen Volkswagen werden nicht geringer Foto: dpa

BRÜSSEL afp | Die Informationen über ein mögliches Kartell der großen deutschen Autobauer liegen den Wettbewerbsbehörden offenbar schon seit Jahren vor. Wie die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag berichtete, bekamen EU-Kommission und Bundeskartellamt offenbar bereits 2014 von Daimler Hinweise auf mögliche illegale Absprachen. Volkswagen verteidigte unterdessen eine Zusammenarbeit mit Wettbewerbern: Es sei „weltweit üblich“, sich über technische Fragen auszutauschen. Das helfe letztlich auch den Kunden.

Der Daimler-Konzern erstattete der SZ zufolge 2014 eine Art Selbstanzeige in Brüssel. Zugleich soll der deutsche Autohersteller das Bundeskartellamt informiert haben. In der Daimler-Selbstanzeige ging es demnach unter anderem um mögliche Absprachen bei ausfahrbaren Dächern von Cabriolets. Später soll der Autobauer dann noch Informationen nachgereicht haben.

Die Kartellvorwürfe waren Ende vergangener Woche bekannt geworden. Dem Spiegel zufolge sollen sich Volkswagen mit seinen Töchtern Audi und Porsche sowie Daimler und BMW seit den 90er Jahren in geheimen Arbeitsgruppen über ihre Fahrzeuge abgesprochen haben. EU-Kommission und Kartellamt erhielten entsprechende Informationen.

Die Brüsseler Behörde übernahm die Bewertung der Dokumente, eine formelle Prüfung wäre dann der nächste Schritt. Ein Kommissionssprecher sagte am Donnerstag mit Verweis auf die laufende Durchsicht der Informationen, es würde der eigenen Arbeit schaden zu sagen, wann die Kommission von wem welche Informationen bekam.

VW: Austausch „weltweit üblich“

Zunächst hatte es geheißen, VW habe sich als erstes an die Behörden gewandt – offenbar kam Daimler dem Konzern aus Wolfsburg aber noch zuvor. Wer zu welchem Zeitpunkt mögliche Verstöße meldete, ist eine wichtige Frage, da der erste Hinweisgeber von der Kronzeugenregelung profitieren und straffrei ausgehen kann. Prüfungen von Kartell-Vorwürfen und mögliche Verfahren dauern oft mehrere Jahre.

VW erklärte am Mittwochabend nach einer Sondersitzung des Aufsichtsrates, es sei „in vielen Fällen erforderlich und nicht zu beanstanden“, bei neuen Technologien deren Machbarkeit und Standardisierung zu prüfen. Es sei daher „weltweit üblich“, dass sich Autohersteller über technische Fragen austauschten. Davon hätten „nicht zuletzt die Kunden“ einen Nutzen, weil innovative Lösungen „schneller verfügbar und preiswerter“ seien als aufwendigere Einzelentwicklungen.

Der niedersächsische Wirtschaftsminister und VW-Aufsichtsrat Olaf Lies (SPD) äußerte sich ähnlich: Grundsätzlich seien Absprachen normal und richtig, sagte er dem Bayerischen Rundfunk. Es gebe aber Grenzen. VW müsse mit den Behörden zusammenarbeiten, um das Vertrauen in die Automobilindustrie nicht weiter zu beschädigen, sagte Lies dem NDR.

Der VW-Vorstand hatte angesichts der Kartellvorwürfe am Mittwochabend den Aufsichtsrat des Unternehmens informiert. Am Wochenende hatten der Konzernbetriebsrat von VW und das Land Niedersachsen als Anteilseigner eine solche Aufsichtsratssitzung gefordert.

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