Bundestag beschließt NetzDG: Grünes Licht für Facebook-Gesetz

Kontrollieren und Löschen: Nach langen Verhandlungen und trotz Kritik ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen.

Porträt Heiko Maas

Der Bundesjustizminister am Freitag im Bundestag Foto: dpa

BERLIN epd | Das umstrittene Gesetz gegen Hass und Verleumdung in den sozialen Netzwerken hat als eines der letzten Vorhaben der Großen Koalition am Freitag den Bundestag passiert. Das Parlament stimmte auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Linke und bei Enthaltung der Grünen für das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juli abschließend damit befassen. Da es nicht der Zustimmung des Länderkammer bedarf, kann es danach in Kraft treten.

Das Gesetz verpflichtet die Betreiber großer sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube, von Nutzern gemeldete Beiträge mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen. Die Unternehmen müssen dazu ein wirksames Beschwerdemanagement einrichten. Ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu fünf Millionen Euro. Eine freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen soll komplizierte Fälle behandeln. Die Unternehmen müssen außerdem halbjährlich einen Löschbericht veröffentlichen und Verantwortliche benennen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) warb zuvor im Bundestag für das Vorhaben. Das Gesetz sei kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern seine Voraussetzung, sagte Maas.

Die Grünen hatten einen eigenen Antrag eingereicht, in dem sie unter anderem mehr Kontrolle über sogenannte Social Bots forderten. Dabei handelt es sich um Computerprogramme, die eine menschliche Identität und Kommunikation vortäuschen, um Meinung zu beeinflussen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Kritik am NetzDG kam von Internet- und Journalistenorganisationen wie „Reporter ohne Grenzen“ und vom Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen (UN) für die Meinungsfreiheit, David Kaye. Sie sehen durch die Regelung eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. Facebook selbst sieht das Gesetz im Widerspruch zu europäischem Recht. Die EU-Kommission allerdings verzichtete vorerst auf einen Einspruch.

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