Neues Datenschutzgesetz: Gute Aussichten für Datensammler

Am Donnerstag beschließt der Bundestag das neue Datenschutzgesetz. Für Verbraucher wird es einiges verschlechtern.

Eine Fraui tippt auf einem Smartphone

Speicherung von Daten: Alles hinterlässt Spuren Foto: dpa

BERLIN taz | Zum Nachteil für die Verbraucher und in Teilen europarechtswidrig – das ist die Kritik von Verbraucher- und Datenschützern an dem neuen Datenschutzgesetz, das der Bundestag abschließend beraten und verabschiedet hat. „Das ist ein Datenschutz-Verhinderungsgesetz“, kritisiert Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft.

Die Reform war notwendig geworden, weil die EU im vergangenen Jahr die Datenschutz-Grundverordnung beschlossen hat. Im Frühjahr kommenden Jahres werden die neuen Regelungen wirksam. Mit ihrem Gesetz konkretisiert die Bundesregierung nun einige Punkte. Doch dabei bleibt sie, so die Kritik, hinter dem Schutzniveau der europäischen Regelung zurück – und widerspricht ihr teilweise sogar.

Vor allem in der Kritik: der Umgang mit den Rechten von Menschen, deren Daten ein Unternehmen gespeichert hat. Zu wissen, wer welche Daten über einen gespeichert hat, ist eines der wichtigsten Verbraucherrechte. Sogar die EU-Grundrechtecharta nennt das Recht auf Auskunft ausdrücklich.

Bislang gilt: Verbraucher können bei den Unternehmen anfragen, welche persönlichen Daten von ihnen gespeichert sind. Die Firma ist dann verpflichtet, eine entsprechende Auskunft zu erteilen. Künftig dürfen Unternehmen aber die Antwort verweigern, wenn der Aufwand für das Unternehmen „unverhältnismäßig“ wäre.

Die Regierungsfraktionen wollen laut eigener Aussage kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die mit ihren Kunden eher analog als digital kommunizieren. Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, ist dennoch sicher: „Das öffnet den Unternehmen einen riesigen Spielraum.“

Volker Tripp

„Das ist ein Datenschutz-Verhinderungsgesetz“

Auch der Einsatz von Überwachungskameras soll vereinfacht werden. Müssen die Aufsichtsbehörden bislang abwägen, ob – beispielsweise bei einem Einkaufszentrum – die Interessen der Überwacher oder die der Überwachten überwiegen, soll künftig das Sicherheitsargument Vorrang haben. „Dadurch wird es vermehrt zum Einsatz von Videotechnik kommen“, sagt Tripp.

Ein weiterer Punkt: Daten, die beispielsweise bei Ärzten und Anwälten liegen. Hier sollen die Datenschutz-Behörden laut dem Gesetzentwurf künftig nicht mehr auf Kontrollen bestehen können, wenn sich ein Patient oder eine Mandantin beschwert. „Das wird ein Freibrief zum Datenschutz-Verstoß für Ärzte und Anwälte“, kritisiert Weichert. Sowohl die Einschränkung des Auskunftsrechts als auch die Beschneidung der Kontrollrechte hält er zudem für Verstöße gegen europäisches Recht. Er hofft nun, dass die EU-Kommission gegen Deutschland vorgeht. Die kann Vertragsverletzungsverfahren eröffnen, wenn einzelne Klauseln der EU-Regelung widersprechen.

Aus der EU-Kommission heißt es, dass man die Gesetzgebung in Deutschland genau beobachte – schließlich sei Deutschland eines der ersten Länder, das die europäische Verordnung umsetzt. Laut dem Portal heise.de hat die Kommission in einem Brief an das Innenministerium zum Ausdruck gebracht, dass man noch Nachbesserungsbedarf sehe.

Zum Nachteil der Verbraucher

Tripp geht es auch um etwas Grundsätzliches: „Das einheitliche Schutzniveau, das es durch die europäische Verordnung eigentlich geben sollte, wird unterlaufen, und zwar zum Nachteil der Verbraucher in Deutschland.“ Auch er hofft nun darauf, dass die EU-Kommission einschreitet.

Einen positiven Punkt findet Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Denn das neue Gesetz übernimmt die aktuell geltenden Regelungen zum Scoring, mit dem die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern bestimmt wird. So dürfen auch künftig etwa Forderungen, die der Kunde bestritten hat, nicht an Auskunfteien gemeldet werden. Immerhin, so Glatzner, gäbe es an dieser Stelle keine Verschlechterung.

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