Kommentar Aktionsplan Menschenrechte: Appell auf hohem Niveau

Besser als nichts: Deutsche Unternehmen sollen künftig bei ihren Auslandsgeschäften stärker auf die Menschenrechte achten.

Ein Kind arbeitet in einer Textilfabrik in Bangladesch

Soll künftig unterbunden werden: Kinderarbeit für deutsche Unternehmen, wie hier in Bangladesch Foto: ap

Die Schadenersatzklage gegen den Textildiscounter KiK, die das Landgericht Dortmund verhandelt, ist die große Ausnahme. Überlebende eines Fabrikbrandes in Pakistan machen KiK für mangelnden Brandschutz in seiner Zulieferfirma verantwortlich. Normalerweise kommen solche Fälle nicht vor deutsche Gerichte. Für die 5.000 Kilometer entfernt lebenden Arbeiter ist dieser Rechtsweg zu teuer, zu kompliziert und zu chancenlos. An diesem Missstand wird der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, den die Bundesregierung am Mittwoch beschloss, nichts ändern. Trotzdem beinhaltet er Fortschritte.

Denn offiziell erwartet die Bundesregierung nun von allen einheimischen Unternehmen, dass sie bei ihren Geschäften im Ausland mehr Sorgfalt für die politischen und sozialen Menschenrechte praktizieren.

Die Unternehmen und ihre Zulieferer sollen beispielsweise darauf achten, dass Fluchtwege vorhanden sind, Frauen nicht diskriminiert, keine Kinder beschäftigt, ausreichende Löhne gezahlt und 60 Stunden Arbeit pro Woche nicht überschritten werden. Es ist erstaunlich, dass die Politik eine solche Erwartungshaltung niederschreiben muss. Oft jedoch sieht die Realität anders aus: Miese Arbeitsbedingungen sind eine Grundlage für günstige Konsumentenpreise und hohe Gewinne.

Nun werden die Firmen etwas ändern, allerdings nur langsam. Denn eine Erwartung erzeugt keine Pflicht. Für den Fall, dass die Unternehmen nicht spuren, droht die Regierung zwar mit einem Gesetz, aber das heißt nicht viel. Diese Lässigkeit ist seltsam für eine Politik, die so stolz ist auf die Menschenrechte im Grundgesetz.

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Was fehlt, ist beispielsweise die Ausformulierung der Sorgfaltspflichten im Bürgerlichen Gesetzbuch. Erst dann könnten ausländische Beschäftigte hier leichter klagen. So bleibt der Aktionsplan ein Appell auf hohem Niveau.

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Geboren 1961, ist selbstständiger Wirtschaftskorrespondent in Berlin. Er schreibt über nationale und internationale Wirtschafts- und Finanzpolitik. 2020 veröffentlichte er zusammen mit KollegInnen das illustrierte Lexikon „101 x Wirtschaft. Alles was wichtig ist“. 2007 erschien sein Buch „Soziale Kapitalisten“, das sich mit der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen beschäftigt. Bis 2007 arbeitete Hannes Koch unter anderem als Parlamentskorrespondent bei der taz.

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