Urteil zu Online-Versicherungen: Check 24 muss sich outen

Das Vergleichsportal muss besser kennzeichnen, dass es als Versicherungsmakler tätig ist, urteilt ein Landgericht. Verbrauchern ist das oft nicht klar.

Angestellte hinter einer Glasscheibe, auf der Check24 steht

Makler24 wäre auch ein passender Firmenname Foto: dpa

BERLIN taz | Der Online-Versicherungsvermittler Check24 muss künftig Kunden besser darüber informieren, dass er als Versicherungsmakler tätig ist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München (Az. 37 O 15268/15) hervor.

Darin bestätigt das Gericht gleichzeitig das Geschäftsmodell des Internetvermittlers. Damit ist eine Klage des Bundesverbands der Deutschen Versicherungskaufleute (BVK) in wesentlichen Punkten gescheitert. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil es Signalcharakter für die ganze Branche hat.

Für Versicherungskunden sind Portale wie Check24, Verivox oder Geld.de attraktiv, weil sie direkte Preisvergleiche zwischen Anbietern ermöglichen. Verbrauchern ist aber oft nicht klar, dass die Portale Provisionen für abgeschlossene Verträge bekommen und nur Policen von Versicherern anbieten, von denen sie Geld erhalten.

Check24 ist in Deutschland der größte Online-Versicherungsvermittler. Für eine Pkw-Haftpflichtversicherung erhält das Portal schätzungsweise zwischen 50 und 60 Euro Vermittlergebühr. 2015 hat Check24 insgesamt 1,08 Millionen Kfz-Policen verkauft.

Gut für den Verbraucherschutz

Dass Check24 ein Makler ist, erfahren Nutzer bislang nur, wenn sie einen Button in der Fußleiste der Webseite mit der Aufschrift „Erstinformation“ anklicken. Damit verstößt das Unternehmen gegen die gesetzlichen Mitteilungspflichten, urteilte das Landgericht München. Wer Versicherungen verkauft, muss gegenüber dem Kunden beim ersten Kontakt klar machen, welchen Status er hat – auch im Internet. Die Informationen müssten dem Besucher der Webseite „so präsentiert werden, dass er nicht erst danach suchen muss“.

Der klagende BVK sieht darin einen Sieg. Das Urteil sei ein „wichtiges Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Hintergrund der Klage ist ein harter Verteilungskampf in der Branche. Immer mehr Verbraucher schließen Policen über das Internet ab, vor allem Kfz-Versicherungen. Die gelten als Türöffner für den klassischen Vertreter, um Kunden weitere Verträge zu verkaufen.

Hintergrund ist ein harter Verteilungskampf in der Branche

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BVK wird erst nach Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob er in Berufung geht. Das gilt auch für Check24. Aktuell sei man mit dem Urteil zufrieden, sagte Sprecher Daniel Friedheim. „Für uns bedeutet es, dass wir nur kleine technische Änderungen vornehmen müssen“, sagte er. „In allen Punkten, die elementar sind für unser Geschäftsmodell, hat das Gericht die Klage abgewiesen.“

Ergebnisse mehrerer Portale vergleichen

Der BVK hatte in der Klage behauptet, dass Check24 den gesetzlichen Beratungspflichten nicht nachkomme. Diese Pflichten gelten auch für Onlinevermittler, stellte das Gericht zwar klar. Sie können im Internet aber über Fragen an den Kunden erfüllt werden. In einzelnen Fällen muss Check24 nachbessern.

Die Verbraucherorganisation Bund der Versicherten begrüßte das Urteil. „Es ist wichtig, dass Kunden klar erkennen können, dass es sich bei Vergleichsportalen nicht um unabhängige Anbieter oder gar Verbraucherschützer handelt“, sagte Sprecherin Bianca Boss. Gegen die Nutzung spricht aus ihrer Sicht nichts, wenn sich Kunden den kommerziellen Hintergrund klar machen. Sinnvoll sei, Ergebnisse mehrerer Portale zu vergleichen. „Eine wirklich unabhängige Beratung bekommen Kunden allerdings nur bei einer Verbraucherzentrale oder einem Honorarberater“, sagte sie.

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