AfDler verklagt Bodo Ramelow: Bitte nicht retweeten

Weil Thüringens Ministerpräsident Ramelow einen Text der taz retweetete, wird er von Björn Höcke abgemahnt. Es geht um ein Bild, das Höcke mit erhobenem Arm zeigt.

Björn Höcke winkt

Björn Höcke winkt Foto: ap

ERFURT epd/taz | Der Landes- und Fraktionsvorsitzende der Thüringer AfD, Björn Höcke, geht juristisch gegen Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) vor. Er habe eine Unterlassungserklärung erhalten, bestätigte der Ministerpräsident der Thüringer Allgemeinen. „Ich finde das sehr irritierend“, sagte Ramelow der Zeitung. Der Vorwurf sei „absurd“.

Höcke beanstande die Verbreitung eines Fotos, das ihn am 18. Mai dieses Jahres in Erfurt auf einer AfD-Demonstration gegen einen geplanten Moschee-Bau zeige. Auf dem Bild sei zu sehen, wie der AfD-Landtagsabgeordnete mit erhobener rechter Hand die Menge grüße, schreibt die Zeitung.

Ramelow habe dieses Foto am 20. Mai mehrfach im sozialen Netzwerk Twitter geteilt. Einer der Retweets, der immer noch in der Chronik seines Kontos stehe, soll unter anderem mit dem Kommentar „#Hitlergruß im #Abendland“ versehen sein. Der Tweet verweise zudem auf einen Artikel von taz.de, der mit dem beklagten Foto illustriert sei.

Thüringens Regierungssprecher Günter Kolodziej sagte der Thüringer Allgemeinen, Höcke sehe durch Ramelow seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Er verlange neben der Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro und die volle Begleichung der Anwaltskosten in Höhe von knapp 1.200 Euro. Wenn Ramelow nicht unverzüglich den Tweet lösche oder er seine Behauptung wiederhole, drohe jeweils eine Strafzahlung von mindestens 20.000 Euro.

Der Beitrag auf taz.de hatte zunächst die Überschrift „Hitlergruß im Abendland“ getragen. Höcke schickte der taz daraufhin eine Unterlassungserklärung, die aber nicht unterschrieben wurde. Die Überschrift wurde allerdings auf taz.de geändert. Höcke beantragte daraufhin beim Landgericht Erfurt eine einstweilige Verfügung, die das Gericht jedoch nicht erlassen habe.

Kein Hitlergruß

Für den Fall, dass der Ministerpräsident nicht auf die Forderungen eingeht, wolle Höcke Klage bei Gericht einreichen. Kolodziej sagte, die Staatskanzlei prüfe nun das weitere Vorgehen, auch weil die Klage offenbar auf Ramelow als Privatmann ziele. Ramelow habe sein Twitter-Konto, das rund 16.600 Menschen abonniert hätten, zuvor mehrfach als privat bezeichnet, schreibt die TA. Der Ministerpräsident habe ihr gegenüber erklärt, er hätte die Angelegenheit inzwischen seinem Anwalt übergeben.

Höcke war für die Thüringer Allgemeine am Freitag nicht zu erreichen. Seine Sprecherin teilte auf Nachfrage mit: „Mit dem Hashtag ‚#Hitlergruß‘ und dem Zusammenwirken von Text und Fotografie, vermittelt Ministerpräsident Ramelow den Lesern in seinem Twitter-Kanal den Eindruck, Herr Höcke habe den umgangssprachlich als ‚Hitlergruß‘ bezeichneten, ‚Deutschen Gruß‘ gezeigt, was strafbar wäre.“ Höcke habe aber „selbstverständlich“ nichts dergleichen getan.

Auf Nachfrage hieß es, dass der AfD-Fraktionsvorsitzende in diesem Zusammenhang noch weitere Unterlassungsklagen vorbereite oder bereits verschickt habe, so die Zeitung.

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