Linke scheitert vor Verfassungsgericht: Keine weiteren Rechte für Opposition

Grüne und Linke haben zu wenig Sitze im Bundestag, um bestimmte Minderheitsrechte wahrzunehmen. Eine Änderung des Grundgesetzes lehnt Karlsruhe ab.

Sarah Wagenknecht spricht im Bundestag. Sigmar Gabriel und Angela Merkel sitzen im Hintergrund und hören zu.

Wenigstens müssen die Großen den Kleinen weiterhin zuhören Foto: dpa

KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die Forderung der Linken nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag zurückgewiesen.

Der verfassungsrechtliche Grundsatz effektiver Opposition umfasse kein Gebot spezifischer Oppositionsfraktionsrechte, entschied der zweite Senat am Dienstag in Karlsruhe.

Die Linksfraktion wollte eine Grundgesetz-Änderung erzwingen. Im Bundestag stellen die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken 127 der 630 Parlamentarier.

Damit sind sie selbst gemeinsam zu schwach, um gegen die große Koalition aus CDU, CSU und SPD bestimmte, im Grundgesetz verankerte Minderheitsrechte wahrzunehmen, für die ein Viertel der Abgeordneten nötig ist.

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