Neues Prostituiertenschutzgesetz: Nur noch mit Gummi

Das Bundeskabinett will Prostituierte besser schützen: Sie müssen zur Gesundheitsberatung, für Freier gilt Kondompflicht, Flatrate-Modelle werden verboten.

Bunte Kondome liegen aufgerollt nebeneinander

In Zukunft nur noch mit Foto: dpa

BERLIN dpa | Mit einer Kondompflicht, Standards für Bordelle und mehr Beratung sollen Prostituierte in Deutschland künftig vor Ausbeutung und Gesundheitsrisiken geschützt werden. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch in Berlin nach monatelangen Diskussionen das Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg. Erstmals würden umfassende Regeln für legale Prostitution aufgestellt, sagte Familienstaatssekretärin Elke Ferner (SPD).

Betreiber müssen laut Entwurf bei den Behörden künftig eine Erlaubnis für Bordelle oder andere Prostitutionsgewerbe beantragen. Jeder Betreiber muss ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Menschenunwürdige oder ausbeuterische Formen wie Flatrate-Modelle sollen so unterbunden werden.

„Ein vorbestrafter Menschenhändler darf kein Bordell betreiben“, sagte Ferner. Vorgeschrieben werden soll unter anderem ein Notruf, wenn Prostituierte geschlagen oder bedroht werden, und die Trennung von Arbeits- und Wohnraum.

Eine Kondompflicht für Freier soll Prostituierte vor Krankheiten wie AIDS schützen. Verstöße sollen mit Bußgeldern zwischen fünf und 50.000 Euro je nach Schwere des Verstoßes und Einkommensverhältnissen sanktioniert werden können. Ferner räumte ein, dass die Kontrolle schwierig sei. Auf die Kondompflicht soll dem Gesetzentwurf zufolge aber auch per Aushang hingewiesen werden, ergänzt werden soll das durch ein Werbeverbot für ungeschützten Geschlechtsverkehr.

Prostituierte sollen verpflichtet werden, sich bei Behörden anzumelden und gesundheitlich beraten zu lassen. Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren soll die Anmeldung nach einem Jahr überprüft und erst dann verlängert werden. „Es geht hier nicht um Diskriminierung oder Stigmatisierung“, sagte Ferner. Vielmehr sollten die Betroffenen über ihre Rechte aufgeklärt werden. Hier sind Bußgelder bis 1.000 Euro vorgesehen. Die Behörden würden aber wohl oft eher darauf drängen, die Anmeldung nachzuholen.

Der Gesetzentwurf soll abschließend vor der Sommerpause im Bundestag und im Herbst im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz soll im Juli 2017 in Kraft treten.

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