Reaktion auf Panama Papers: Taschenlampe im Oasendschungel

Justizminister Maas will Briefkastenfirmen zwingen, ihre Eigentümer offenzulegen. Strittig ist, für wen. Ein Konflikt mit Finanzminister Schäuble bahnt sich an.

Mehrfachbelichtung der Skyline von Frankfurt in der Abenddämmerung

Es dämmert hinter Frankfurts Skyline. Wie aber kommt mehr Licht ins Dunkel der Briefkastenfirmen? Foto: dpa

BERLIN taz | Wegen des Panama-Skandals will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) schärfer gegen Firmen vorgehen, die Geldwäsche und Steuerhinterziehung betreiben. Am Dienstag kündigte er ein deutsches Transparenzregister an. Darin soll für jede hierzulande registrierte Firma verzeichnet sein, wem sie genau gehört. Zwischen Justiz- und Finanzministerium gibt es jedoch Differenzen, wer Einsicht in das Register erhalten soll.

Laut Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR arbeiten im mittelamerikanischen Staat Panama Hunderttausende Briefkastenfirmen. Diese können einerseits dazu dienen, illegal erworbenes Geld zu horten. Ein zweiter Zweck ist oft die Steuerhinterziehung. Weil die wahren Eigentümer in öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht auftauchen, sondern nur Strohmänner, sind Guthaben und Besitzer vor dem Zugriff der Behörden im Heimatland geschützt. Auch mindestens 14 deutsche Banken haben für ihre Kunden mehr als 1.200 Briefkastenfirmen gegründet, heißt es in den „Panama-Papers“.

Maas setzt nun am deutschen Geldwäschegesetz an, das sowieso überarbeitet werden muss. Hier soll festgelegt werden, dass alle in Deutschland registrierten Firmen ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ nennen müssen, also ihre wahren Eigentümer, die über das Kapital verfügen.

Heute ist das nicht immer gegeben. GmbHs müssen im Handelsregister zwar ihre Geschäftsführer und Gesellschafter veröffentlichen. Bei Aktiengesellschaften hingegen ist oft nicht ersichtlich, wer die Aktionäre sind. Anteile können beispielsweise auch anonymisierte Firmen besitzen, deren Kapitaleigner sich hinter vorgeschobenen Pseudogeschäftsführern in Panama oder anderen Staaten verstecken.

Dieses internationale Finanzdickicht will Maas nun ausleuchten. Müssten alle Firmen ihre Eigentümer nennen, hätten Finanzämter und Polizei bessere Möglichkeiten. Maas sagte am Dienstag aber auch, dass „möglichst viele Menschen Einsicht in das Transparenzregister erhalten sollten“. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist deutlich zurückhaltender. Das zeigte sich, als kürzlich die europäische Geldwäscherichtlinie überarbeitet wurde. Zwar stimmte Schäuble zu, dass europaweit Informationen über die wirklichen Eigentümer von Firmen registriert werden.

Konflikt zwischen Schäuble und Maas bahnt sich an

Allerdings sollen nur bestimmte Personen Zugriff auf diese Informationen bekommen – konkret: solche mit „berechtigtem Interesse“ wie beispielsweise Polizisten oder Steuerfahnder. Ob auch Journalisten oder kritische Organisationen wie das Netzwerk für Steuergerechtigkeit dazugehören, muss die Koalition nun im Zuge der Reform des Geldwäschegesetzes entscheiden. Bleibt Schäuble bei seiner Linie, wird er in Konflikt mit Justizminister Maas geraten, der mehr öffentlichen Zugang schaffen will.

Müssten alle Firmen ihre Eigentümer nennen, hätten ­Finanzämter und Polizei bessere ­Möglichkeiten

Sowohl das deutsche als auch das europäische Firmenregister müsse komplett offen sein, argumentiert das Netzwerk für Steuergerechtigkeit. Wenn interessierte Bürger und Organisationen Zugang zu den Firmendaten hätten, entstehe Druck, der bis in Tausende Kilometer entfernte Steueroasen wie Panama wirke, sagt Markus Meinzer vom Netzwerk. Die Niederlande und Großbritannien hätten sich bereits für den unlimitierten Zugang entschieden. „Dagegen blockiert das Bundesfinanzministerium Transparenz“, wirft Meinzer Schäuble vor.

Eine weitere Gesetzesverschärfung, die nun im Licht des Panama-Skandals diskutiert wird, betrifft die Geldinstitute. „Wie in den USA sollten auch Banken in Europa bestraft werden, wenn sie Geschäfte mit intransparenten Firmen machen“, sagt der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold. „Banken müssen garantieren können, dass sie grundsätzlich nur Konten und Geschäftsbeziehungen unterhalten, bei denen sie die wirtschaftlich Begünstigten kennen und melden.“

Giegold verweist auf das entsprechende Gesetz in den USA, den Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca). So etwas wünscht sich der Grüne auch für die EU. Und SPD-Vizechef Thorsten Schäfer-Gümbel ergänzt: „In Zukunft müssen nicht nur einzelne Bankmitarbeiter haftbar gemacht werden können, sondern auch die gesamten Unternehmen.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.