Innere Sicherheit in Frankreich: Demos gegen den Ausnahmezustand

Seit dem 13. November gilt der Ausnahmezustand in Frankreich. Tausende gehen dagegen auf die Straße. In Sprechchören wettern sie gegen den „Polizeistaat“.

Ein Demonstrant hält eine Fahne hoch, im Hintergrund stehen weitere Menschen mit Regenschirmen

Damit der Ausnahmezustand nicht zum Normalzustand wird: Proteste in Frankreichs Hauptstadt. Foto: dpa

PARIS afp | In Frankreich haben am Samstag tausende Demonstranten die Aufhebung des Ausnahmezustandes gefordert, der nach den Anschlägen vom 13. November verhängt worden war. An der größten Kundgebung nahmen in Paris nach Angaben der Polizei 5.000 Menschen teil, nach Angaben der Veranstalter 20.000. Demonstrationen gab es auch in anderen Städten wie Toulouse, Marseille und Lille.

Zu der Kundgebung in Paris hatten die Menschenrechtsliga und ein Bündnis von Nichtregierungsorganisationen sowie mehrere Gewerkschaften aufgerufen. In der Menge, die vom Platz der Republik zum Palais Royal am Louvre zog, wurden Sprechchöre wie „Ausnahmezustand – Polizeistaat!“ laut.

Die Demonstranten wandten sich gegen eine Aussage von Premierminister Manuel Valls, nach der der französische Staat „alle Mittel“ gegen den Terrorismus einsetzen könne, bis die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) besiegt sei. „Bis der IS besiegt ist? Zehn Jahre? Nie?“, fragte eine Demonstrantin namens Chris. „Es muss ein Schlusspunkt gesetzt werden.“ Die gesetzlichen Möglichkeiten seien auch ohne die Verhängung des Ausnahmezustandes „bei weitem ausreichend“.

Die Demonstrationen richteten sich auch gegen den Plan der Regierung, bei einer Verurteilung wegen Terrorvergehen den Betroffenen die französische Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Das Vorhaben ist Teil eines Vorhabens zur Änderung der französischen Verfassung, mit dem zugleich die Regelungen zum Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Am 9. Februar soll der Senat darüber abstimmen, am 16. Februar die Nationalversammlung.

Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hatte am Mittwoch eine Klage der Menschenrechtsliga gegen den Ausnahmezustand abgewiesen. Zur Begründung hieß es, die „unmittelbare Gefahr“, die diese Maßnahme rechtfertige, sei noch nicht gebannt. Die terroristische Bedrohung Frankreichs und das Risiko von Attentaten bestünden weiterhin.

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