Streit um Verfassungsgericht in Polen: Duda billigt umstrittenes Gesetz

Die EU protestierte – leider erfolglos. Mit seiner Unterschrift erlaubt der polnische Präsident massive Veränderungen beim obersten Gericht.

Demonstranten halten Plakate in die Höhe

Demo in Bydgoszcz. Auf den Plakaten steht: „Hände weg von der Verfassung“ und „Hände weg vom Gericht“. Foto: dpa

WARSCHAU rtr/afp | Der polnische Präsident Andrzej Duda hat die umstrittene Gesetzesänderung zum Umbau des Verfassungsgerichts in Kraft gesetzt. Dies teilte sein Amt am Montag in Warschau mit. Damit ignorierte Duda den Wunsch der EU-Kommission, die Reform aufzuschieben, mit der Kritikern zufolge die Gewaltenteilung in dem EU-Land ausgehöhlt und das oberste Gericht des Landes gelähmt wird.

Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn, dessen Land die EU-Ratspräsidentschaft innehat, hatte kritisiert, die Entwicklung in Warschau erinnere „an den Kurs, den auch diktatorische Regime gegangen sind“. Die rechtsnationale Partei Recht und Gerechtigkeit hatte bei der Parlamentswahl im Oktober die absolute Mehrheit gewonnen und baut seither das politische System um.

Das von der rechtskonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) dominierte Parlament hatte den Gesetzentwurf vor Weihnachten im Eilverfahren durchgebracht. Die EU hatte vergeblich appelliert, das Gesetz nicht in Kraft zu setzen, ohne vorher die Auswirkungen auf die „Unabhängigkeit und die Funktionsweise“ des Gerichts geprüft zu haben.

Laut der Neuregelung soll für alle Entscheidungen des Verfassungsgerichts künftig eine Zweidrittelmehrheit notwendig sein statt wie bisher eine einfache Mehrheit. Zudem müssen bei wichtigen Entscheidungen künftig mindestens 13 der 15 Verfassungsrichter anwesend sein, um ein Urteil fällen zu können – bisher reichten neun Richter.

Die PiS hatte bei der Parlamentswahl im Oktober die absolute Mehrheit der Sitze gewonnen. Seit ihrem Amtsantritt nutzt die Regierung von Ministerpräsidentin Beata Szydlo ihre neugewonnene Macht, um kritische Medien und das Verfassungsgericht unter ihre Kontrolle zu bringen.

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