Ärzte verschwiegen Intersexualität: Recht auf Schmerzensgeld

Michaela R. ist intersexuell. Nach einem langem Leidensweg mit falscher Aufklärung, Hormontherapie und OP hat sie nun vor Gericht einen Sieg errungen.

Wurde Mitte der 1990er Jahre ohne wirksame Einwilligung operiert: Michaela R. Foto: dpa

NÜRNBERG dpa | Eine Intersexuelle hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil sie vor einer Therapie mit weiblichen Hormonen und einer Operation an den Geschlechtsorganen nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Das hat am Donnerstag das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Die Kammer stellte zwar keinen Behandlungsfehler fest. Doch die Operation der Intersexuellen Michaela R. im Jahr 1995 war nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin rechtswidrig, weil sie ohne wirksame Einwilligung vorgenommen worden sei. „Für die Einwilligung wäre eine umfassende Aufklärung notwendig gewesen - und die gab es damals nicht“, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Ärzte hätten ihrer Patientin „kein zutreffendes Bild von ihrem gesundheitlichen Zustand“ vermittelt. Denn dazu hätten sie ihr sagen müssen, dass sie Merkmale beider Geschlechter in sich trägt. Nur so hätte die Betroffene die Tragweite der Behandlung erkennen und eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können.

Bei intersexuellen Menschen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen.

Die 41 Jahre alte Michaela R. aus Mittelfranken hatte dem Universitätsklinikum Erlangen und einem Operateur vorgeworfen, sie vor einer Therapie mit weiblichen Hormonen und einer Operation nicht über die Tragweite und Folgen der Behandlung aufgeklärt zu haben. Die Mediziner verschwiegen ihr damals, dass sie zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane hatte, ihr XY-Chromosomensatz jedoch der eines Mannes ist. Michaela R. bezeichnet sich selbst daher als Zwitter.

Heute erwerbsunfähig

Durch die Therapie vor rund 20 Jahren sei sie so schwer erkrankt, dass sie heute voll erwerbsunfähig sei. Die Klägerin hatte 250 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente von 1600 Euro gefordert. Um die tatsächliche Höhe ihres Anspruchs zu bestimmen, muss der Prozess vor dem Landgericht fortgesetzt werden. Die Kammer wollte mit dem Teil-Urteil jedoch vorab klären, ob der Anspruch von Michaela R. grundsätzlich besteht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können Berufung einlegen.

Die Klage gegen den Operateur wies das Gericht ab. Er sei nicht dafür verantwortlich gewesen, dass die anderen Ärzte Michaela R. nicht ausreichend aufgeklärt hätten.

Keine „radikale“ Aufklärung

Die Klinik hatte sich in dem Prozess damit verteidigt, dass bis Mitte der 1990er Jahre eine frühzeitige Zuweisung zu einem Geschlecht empfohlen worden sei. Von einer „radikalen“ Aufklärung sei abgeraten worden, damit die Patienten keinen Schock bekommen. Heute gehört die Besprechung der Chromosomenanalyse laut einem Gutachter dazu.

Die 41-Jährige zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. „Das ist schon mal ein großer Schritt in die richtige Richtung. Ich bin positiv überrascht und kann es noch nicht so richtig fassen“, sagte sie. „Das alles hat so viel Schmerzen gekostet. Ich wäre froh, wenn das Ganze jetzt bald abgeschlossen wäre.“

Es war das zweite derartige Verfahren in Deutschland. In einem ähnlichen Prozess in Köln im Jahr 2008 hatte eine Krankenpflegerin ebenfalls einen juristischen Sieg gegen einen Chirurgen errungen.

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