Kein Dienst in Flüchtlingsunterkünften: Feuerwehrmann will‘s brennen lassen

Laut einem Bericht will ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Sachsenburg-Irbersdorf nicht mehr in Asylbewerberheimen löschen. Das geht aber nicht.

Feuerwehr löscht Brand in Flüchtlingsunterkunft

Löscheinsatz in einem Flüchtlingslager in Hamburg-Sülldorf Foto: dpa

BERLIN taz | „Gott zur Ehr‘, dem Nächsten zur Wehr“, lautet das Motto der Freiwilligen Feuerwehren. Für die meisten Feuerwehrmänner und -frauen bedeutet der Leitspruch, ausnahmslos Hilfe zu leisten. Ein Feuerwehrmann aus Sachsenburg-Irbersdorf stellt dieses Selbstverständnis in Frage: Wie die Freie Presse berichtete, will er mit einer Petition erreichen, dass er bei einem Brand in einer Flüchtlingseinrichtung von seiner Aufgabe entbunden wird.

Seine Entscheidung begründet er mit dem Eigenschutz. Laut dem zuständigen Stadtwehrleiter Harry Wrobel besteht in dieser Frage allerdings kein Grund zur Sorge. „Der Einsatzleiter trägt die Verantwortung für die Kameraden bei jedem Einsatz und handelt dementsprechend“, sagte er der Freien Presse. Es müsse deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei um eine private Meinung handelt, sagte er weiter. „Wir retten Leben, Menschen, Tiere und Sachwerte. Dabei machen wir keinerlei Unterschiede.“

Der ehemalige Feuerwehrchef der Stadt Frankenberg, Wolfgang Richter, forderte gegenüber der Freien Presse, der Feuerwehrmann müsse seine Uniform abgeben.

Auch im Netz wurde der Vorfall diskutiert. Auf der Website www.feuerwehr-forum.de schrieb ein Kollege aus der Kurpfalz: „Ich bin in den letzten Wochen gefühlt 15 mal zu jeder Tasges- und Nachtzeit zu BMA-Alarmen in einer örtlichen Flüchtlingsunterkunft ausgerückt; gefährtet habe ich mich dabei nicht gefühlt. Wenn mir auf der Autobahn oder vierspuriger Bundesstrasse bei Einsätzen Autos knapp am A.... vorbeisaussen, da fühle ich mich unwohl oder gefährtet.“ (sic!)

Der Hauptausschuss der Stadt lehnte die Petition der Freien Presse zufolge übrigens ab. Die Verwaltung bezog sich demnach in ihrer Begründung auf die Feuerwehrsatzung, nach der eine Einsatzverweigerung eine Dienstpflichtverletzung darstelle. (mwe)

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